Kirschenproduzenten dürfen ihre Früchte vorläufig noch mit dem alten und umstrittenen Dimethoat vor Kirschenfliegen schützen. Das eigentlich verbotene Pflanzenschutzmittel Dimethoat darf bei Kirschen dank einer Notfallbewilligung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) diese Saison eingesetzt werden.
Die Zulassung gelte für ein Jahr, wie BLW-Mediensprecher Jürg Jordi gegenüber dem LID sagte. Nun sollen Versuche bestätigen, dass alternative Produkte auch unter schwierigen Bedingungen genügend gut wirken, bevor ein Verbot ausgesprochen wird. Letztes Jahr seien die Bedingungen nicht schwierig gewesen, so Jordi. Die Produzenten befürchten bei einem Dimethoat-Verbot einen grösseren Teil an nicht vermarktbaren Kirschen wegen Verwurmung und damit unter anderem Einkommensausfälle.
Eventuell auch bei Hochstammbäumen möglich
Verschiedene Produzenten seien trotz Versuchen in den Vorjahren verunsichert gewesen, ob der Schutz durch Alternativpräparate unter allen Witterungsbedingungen und bei hohem Befallsdruck gleichwertig sei, erklärt Thomas Herren, Leiter Produktion des Schweizer Obstverbandes (SOV). Zudem müssten die alternativen Mittel zweimal ausgebracht werden, was laut Herren bei Hochstammbäumen nicht praktikabel ist. Deshalb soll geprüft werden, ob auch ein einmaliges Anwenden bei Hochstammbäumen möglich ist.
Eva Reinhard, Vizedirektorin des BLW, bestätigte eine Meldung des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes (LID) vom Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Das fragliche Insektizid - Dimethoat - sei in hohen Konzentrationen relativ toxisch, auch für Menschen, sagte Reinhard. «Deshalb möchten wir es durch neuere, weniger giftige Pflanzenschutzmittel ersetzen.»
Dass die Anwendung des Insektengifts für die Saison 2013 noch einmal bewilligt worden sei, liege daran, dass sich die Produzenten mit Versuchen in der Praxis noch einmal versichern wollten, dass verfügbare und weniger giftige Alternativ-Mittel auch wirkten, wenn es in einer Anlage viele Kirschenfliegen gebe, sagte Reinhard.
Von Maden befallene Kirschen können nicht gelagert werden
Die Fliegen legen in den Kirschen Maden ab und bringen die Früchte damit zum Faulen. Nach Angaben der Produzenten akzeptierten die Konsumenten heute keine madigen Kirschen mehr, sagte Reinhard. Von Maden befallene Kirschen könnten zudem nicht gelagert werden.
Ob viele oder weniger Kirschenfliegen um die Bäume schwirren, liegt einerseits am Wetter. Ein wichtiger Faktor ist aber auch, welche Pflanzungen sich in der Umgebung einer Kirschenanlage befinden. «Verfault beispielsweise an einem Hochstamm-Baum in der Nähe Obst, lockt er natürlich viele Fliegen an.»