Der Tête de Moine ist durch das Abkommen mit der EU zur gegenseitigen Anerkennung von AOP und IGP-Produkten geschützt. Die Interprofession hat nun Schritte gegen ein Nachahmerprodukt eingeleitet.
Auf Grundlage des Abkommens habe die Interprofession Tête de Moine kürzlich Schritte gegen ein zunächst „Mönchskopf“ und danach „Fratello“ genanntes Produkt eingeleitet, wie die Sortenorganisation mitteilt. Der Nachahmerkäse wurde in Rosettenform angeboten, welche im AOP-Pflichtenheft als spezifische und exklusive Form des Tête de Moine beschrieben wird. Die Schweizer Behörden haben den Fall nach Brüssel gemeldet. Der Fall werde die Anwendung des Abkommens nun auf die Probe stellen, so die Interprofession.
Seit Anfang Jahr setzt Tête de Moine auch Herkunftsnachweiskulturen ein. Diese werden während der Herstellung beigefügt und können so die Authentizität eines Käses belegen und Fälschungen überführen. Die Entwicklung des Nachweises erfolgte in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt Agroscope.


