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Thomas Minder: Obergericht bestätigt Urteil im "Swissness-Streit" mit Emmi

Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder hat in seinem Kampf um die Marke Schweiz eine kleine Niederlage eingesteckt. Das Schaffhauser Obergericht hat ihn wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt.

sda |

 

 

Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder hat in seinem Kampf um die Marke Schweiz eine kleine Niederlage eingesteckt. Das Schaffhauser Obergericht hat ihn wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt.

Das Obergericht kam zum Schluss, Minder habe der Firma Emmi zu unrecht vorgeworfen, Produkte im Ausland zu fabrizieren und diese als Schweizer Ware zu bezeichnen. Damit bestätigte es das Urteil der Vorinstanz, des Schaffhauser Kantonsgerichts.

Minder will nicht ans Obergericht

Das Kantonsgericht hatte Minder am 12. September 2008 zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 300 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Dagegen rekurrierte der Trybol-Chef.

Das Urteil des Obergerichts hingegen akzeptiert er. Er werde es nicht weiterziehen, bestätigte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung der «Schaffhauser Nachrichten» vom Freitag.

Auf Minder kommen nun Kosten von mindestens 26’000 Franken zu. Zwar ist die Geldstrafe weiterhin zur Bewährung ausgesetzt, aber neben der Busse (neu 9000 Franken) muss Minder auch die Kosten des erstinstanzlichen und des Berufungsverfahrens (rund 3000 Franken) sowie die Prozesskosten der Klägerin Emmi (rund 14’000 Franken) übernehmen.

Kampf für Marke Schweiz geht weiter

Auf seinen Kampf für die Marke Schweiz habe das Gerichtsurteil aber keinen Einfluss, sagte der durch seine Abzocker-Initiative landesweit bekannt gewordene Schaffhauser Unternehmer. Seine Aufmerksamkeit erregten neben Emmi Firmen wie Beiersdorf und Victorinox.

Mit Fragen zu Swiss Made (Swissness-Vorlage) befasst sich in der Frühlingssession auch das Parlament. Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollen künftig nur noch Waren als Schweizer Produkte gelten, für die mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten inklusive Forschung und Entwicklung in der Schweiz anfallen.

Ausserdem möchte der Bundesrat einen 80-Prozent-Anteil von Schweizer Rohstoffen in Lebensmitteln. Geht es nach der Rechtskommission des Nationalrats, sollen in einem stark  verarbeiteten Lebensmittel künftig jedoch nur 60 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit das Produkt das Label «Schweiz» tragen darf.

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