Thurgauer Grundeigentümer, deren Boden durch die Einzonung von Bauland an Wert gewinnt, sollen in Zukunft 20 Prozent des Mehrwerts dem Staat abliefern. Dies sieht das neue kantonale Planungs- und Baugesetz vor, über das am 17. Juni abgestimmt wird.
Die Mehrwertabschöpfung war im Grossen Rat umstritten. Sie sei kein taugliches Mittel, um die Verfügbarkeit von Bauland zu fördern, argumentierten Kritiker. Der Parlament stimmte dem total revidierten Planungs- und Baugesetz mit 80 zu 38 Stimmen zu. Es unterstellte es aber dem Behördenreferendum.
Kontrovers diskutiert wurde auch die neue Vorschrift, grosse Parkplätze von Einkaufszentren sowie öffentliche Parkplätze in Zentren zu bewirtschaften. Gegner bezeichneten dies als wirtschaftsfeindlich.
Laut Regierung enthält das Gesetz moderate Bestimmungen gegen die Zersiedelung, den Bodenverbrauch und die Baulandhortung. Zudem fördert der Thurgau das energiesparende Bauen.
Eine Vereinfachung sieht das Gesetz für Kleinbauten vor: Wer ein Gartenhäuschen, kleine Solaranlagen und dergleichen baut, braucht dafür in Zukunft keine Bewilligung mehr.