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Thurgauer für mehr Kulturlandschutz

Die Thurgauer Behörden sind verpflichtet, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens zu sorgen. Dies wird nun auch in der Kantonsverfassung festgeschrieben.

 

Die Thurgauer Behörden sind verpflichtet, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens zu sorgen. Dies wird nun auch in der Kantonsverfassung festgeschrieben.

Die Thurgauerinnen und Thurgauer haben den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft» mit gut 80 Prozent klar angenommen. Es gab 52'511 Ja-Stimmen und 12'544 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 40,5 Prozent.

Der Kulturlandschutz soll laut den Initianten verhindern, dass immer neue Flächen im Grünen für die Überbauung mit meist eingeschossigen Bauten und grossen oberirdischen Parkflächen freigegeben werden. Stattdessen sollen bestehende Gebäude und die bereits eingezonten Baulandparzellen besser genutzt und veraltete Dorfkerne erneuert werden.

Die Pflicht zum haushälterischen Umgang mit dem Boden wird nun in der Thurgauer Verfassung festgeschrieben. Dies hat faktisch jedoch keine Konsequenzen, da das Raumplanungsgesetz des Bundes die Kantone ohnehin zum Kulturlandschutz verpflichtet. Zur Abstimmung war es gekommen, weil das Volk zwingend über eine Verfassungsinitiative abstimmen muss.

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