Geht es nach dem Willen des Nationalrats, dann wird die Verkäsungszulage künftig mit einem fixen Betrag im Gesetz verankert. Offen ist allerdings, wer davon profitiert. Denn ein Teil des Geldes bleibt hängen.
Die Verkäsungszulage ist ein Dauerthema. Sie wurde vor rund zehn Jahren mit der AP 2002 als Kernelement der «neuen Milchmarktordnung» eingeführt. Man wollte damals den Rohstoff Milch so weit verbilligen, dass «Käse ohne Beihilfe in die EU exportiert werden kann». In Wirklichkeit wird die Verkäsungszulage aber häufig dazu verwendet, den Schweizer Milchpreis unter EU-Niveau zu drücken, wie eine simple Rechnung zeigt: Der EU-Milchpreis lag letztes Jahr bei rund 42 Rappen. Zusammen mit der Verkäsungszulage (15 Rappen) und der Siloverzichtszulage (3 Rappen) hätten die Produzenten von silofreier Milch hierzulande also mindestens 60 Rappen für ihre Milch erhalten müssen. In Tat und Wahrheit kamen die meisten Emmentaler-, aber auch zahlreiche andere Käsereimilch-Lieferanten höchstens auf 55 Rappen.
Frischkäse zum Spottpreis
Bei verkäster Industriemilch, zum Beispiel für die Mozzarellaproduktion, ist es noch krasser: Wird diese zum B-Preis eingekauft, bekommt der Verarbeiter die Schweizer Milch billiger als seine Kollegen in der EU; 55 Rappen B-Milchpreis, minus 15 Rappen Verkäsungszulage ergeben einen Netto-Milchpreis von 40 Rappen. Zu allem Überfluss finanzieren die Schweizer Bauern auch noch den anfallenden Rahm über den Marktentlastungsfonds mit. Kauft der Verarbeiter die Milch gar als gestützte C-Milch ein (z.B. für 37 Rappen) und kassiert zusätzlich die Beiträge aus dem Fonds Marktentlastung (ca. 12 Rappen), dann kann er die Milch dank Verkäsungszulage (15 Rappen) sogar für 10 Rappen haben. Das erklärt vermutlich, warum in der Schweizer Exportstatistik zig Tonnen Frischkäse auftauchen, die für einen Kilopreis unter drei Franken nach Italien exportiert wurden. Ganz schlaue Käser zahlen für die Milch sogar nur einen C-Preis von 30 Rappen, stellen Magerkäse daraus her, lassen sich den anfallenden Rahm für Exportbutter aus dem Marktentlastungsfonds finanzieren und haben so die Milch praktisch zum Nulltarif. Letztes Jahr wurde fünfmal so viel Magerkäse hergestellt wie noch im Jahr 2006, total beinahe 5000 Tonnen. Es ist übrigens bekannt, dass sich diese Eiweissmasse auch ganz hervorragend als Schweinefutter eignet.
Viel weniger A-Milch
Als die Branchenorganisation Milch (BOM) im November 2010 die Segmentierung vorschlug, ging sie von gut drei Mio. Tonnen Milch im A-Segment aus. Das entsprach rund 90% der damaligen Milchmenge und würde auch heute noch gut 85% der gesamten Milchablieferung umfassen. Doch inzwischen kauft selbst der grösste Milchverarbeiter der Schweiz, Emmi, nur noch 65% A-Milch ein. Darunter sind, laut Emmi-Mediensprecherin Sibylle Umiker 35 Mio. kg silofreie Käsereimilch. Zusätzlich verkäst Emmi aber auch noch rund 230 Mio. Kilo B-Milch. Diese Silomilch wird teilweise mittels Baktofuge zur Herstellung von Rohmilchkäse aufbereitet. Keine Verkäsungszulage erhält Emmi dagegen für ihren Schmelzkäse, den sie weiterhin im Veredelungsverkehr produziert. Nur dass sie die Butter dafür inzwischen aus Deutschland und nicht mehr aus Holland importiert.
Die Agrarpolitik 2014–2017 wird an der Situation nicht viel ändern. Ausser dass es für Magerkäse mit weniger als 150 Gramm Fett in der Trockenmasse künftig keine Verkäsungszulage mehr geben soll – aber auch nicht mehr für fetten Mascarpone. Mascarpone wird nämlich aus Rahm hergestellt. Künftig soll es Zulagen aber nur noch für Käse geben, der aus Milch gemacht wird. Damit soll verhindert werden, dass die Verkäsungszulage für Käse ausbezahlt wird, der aus Magermilchpulver, Vollmilchpulver und Proteinkonzentraten produziert wird.
Grösste Bezüger | |
2011 | Verkäsungszulage + Siloverzichtszulage |
Emmi | 41 Mio Fr. |
Züger Frischkäse | 13,7 Mio Fr. |
Cremo | 7,1 Mio Fr. |
Imlig Käserei | 5,5 Mio Fr. |
Strähl Käse | 4,0 Mio Fr. |
Baer | 2,4 Mio Fr. |
Elsa | 1,6 Mio Fr. |
Quelle: BLW |