Für den EU-Verkehr mit Tieren und Zuchtmaterial werden neue Bescheinigungen eingeführt. Die dafür nötige Datenbank TRACES geht am 11. Oktober2021 live.
Auf der TRACES-Datenbank werden in Zukunft Informationen über sämtliche gewerbsmässigen Tierbewegungen über Landesgrenzen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island geführt, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit.
Zusätzlich würden in TRACES gewisse tierische Produkte notifiziert, die ein Seuchen- oder Gesundheitsrisiko beinhalteten. Zukünftig werde der Handel mit Tieren und Zuchtmaterial nur noch möglich sein, wenn die jeweiligen Handelsbeteiligte auf der TRACES-Datenbank erfasst seien, dort einen gültigen Status aufwiesen und die nötigen TRACES-Bescheinigung hätten. Dies gelte sowohl für Versender, Empfänger, Herkunfts- und Bestimmungsbetriebe als auch für Transporteure, heisst es weiter.
Für eine TRACES-Erfassung müssen laut BLV ausserdem gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem müssen die vollständigen Angaben zu allen Handelsbeteiligten und zu den Tieren beziehungsweise Produkten vorliegen und Bestimmungs- oder Herkunftsbetrieb, Transporteur sowie Importeur oder Exporteur müssen im TRACES-System erfasst sein.
Das BLV rät Importeuren beziehungsweise Exporteuren, sich rechtzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen und die notwendigen Abklärungen zu treffen.


