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Tierärzte gegen neue Versandregel

Seit dem 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz strengere Regeln für den Transport von Tierarzneimitteln. Grund ist eine Leitlinie der EU, welche die Schweiz übernommen hat. Diese regelt die gute Vertriebspraxis für Humanarzneimittel.

 

 

Seit dem 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz strengere Regeln für den Transport von Tierarzneimitteln. Grund ist eine Leitlinie der EU, welche die Schweiz übernommen hat. Diese regelt die gute Vertriebspraxis für Humanarzneimittel.

Im Gegensatz zur EU wende die Schweiz diese Leitlinie praktisch identisch auch auf die Tierarzneimittel an, bemängelt die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST). Aufgrund der neuen Regeln würden die Firmen alle Medikamente temperaturkontrolliert versenden und die Pakete irgendwann im Lauf des Tages per Kurier ankommen. 

Die neue Logistik verteuert  laut der GST die Produkte im Inland. Sie werde den Konkurrenzdruck besonders in grenznahen Regionen weiter verstärken, zum Nachteil von Schweizer Tierarztpraxen. Zudem seien Spezialtransporte in abgelegene Regionen aus ökologischer Sicht bedenklich. Die in der Herbstsession eingereichte Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) verlangt, wieder die vor 2018  geltenden Vorschriften anzuwenden, da in der EU   zurzeit eine Leitlinie für die gute Vertriebspraxis für Tierarzneimittel erarbeitet wird und es sinnvoller sei, diese abzuwarten. Die GST hat die neuen Regeln bereits im Mai  kritisiert und begrüsst nun diese Motion. 

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