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Tiere geschächtet: Bauer muss ins Gefängnis

Ein mehrfach wegen Tierquälerei angeklagter und bedingt verurteilter österreichischer Landwirt musste sich erneut vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, mehr als 100 Tiere geschächtet zu haben. Das Gericht verhängte nun eine bedingte Freiheitsstrafe.

ome |

Ein Kärntner Landwirt musste sich vergangene Woche vor dem Landesgericht Klagenfurt (A) wegen Tierquälerei verantworten, schreibt die österreichische «Kleine Zeitung». Er soll Lämmer und Schweine geschächtet, also ohne Betäubung getötet haben.  

Auch der Sohn und die Ehefrau des Landwirts wurden vor Gericht zitiert. Sie seien wegen Beleidigung und gefährlicher Drohung angezeigt worden, heisst es. Der Sohn habe die Tierärztin mit Schlachtabfällen beworfen und ihr mit Rattengift gedroht.

Über 100 Tiere geschächtet

Die bei einer Kontrolle gemachten Fotos zeigten die Kadaver von fünf Schafen und drei Schweinen. Sie zeigten mehrere stumpfe Verletzungen an den Köpfen und das Fehlen von Einschüssen. Die Tiere waren vor dem Ausbluten nicht betäubt, also geschächtet worden.

Dies lasse den Verdacht aufkommen, dass den Tieren unnötiges Leid durch erhebliche Schmerzen zugefügt worden sei, heisst es weiter. Da auf dem Hof 1,5 Tonnen Fleisch gefunden worden seien, sei davon auszugehen, dass mehrere Schlachtungen stattgefunden hätten. Der Landwirt hat dies zu Beginn noch bestritten.

Experten seien dann aber zu dem Schluss gekommen, dass mindestens 100 Tiere geschächtet worden sein müssten. Daraufhin habe der Bauer ein Geständnis abgelegt. Er habe sich dabei auf seine Kunden berufen, die schnell Fleisch gebraucht hätten. Der Bauer habe jedoch Reue gezeigt und erklärt, dass er mit dem Schächten aufgehört habe.

4 Monate Haft unbedingt

Der angeklagte Landwirt ist nicht zum ersten Mal straffällig geworden. Er sei siebenfach vorbestraft und erst vor zwei Jahren ebenfalls wegen Tierquälerei zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden, schreibt die «Kleine Zeitung». Aufgrund dieser Vorstrafen habe das Gericht daher eine unbedingte Strafe verhängt.

Von den 12 Monaten Haft muss der verurteilte Bauer 4 Monate unbedingt absitzen. Der Sohn wurde wegen der Drohung zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 570 Franken verurteilt. Die Ehefrau muss wegen Beleidigung umgerechnet rund 110 Franken bezahlen.

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