Das Agrarpaket 2023 umfasst total Änderungen in 32 Verordnungen beziehungsweise Erläuterungen zu Verordnungen. Für Gesprächsstoff sorgen unter anderem Umlagerungen respektive Kürzungen bei den Tierwohlbeiträgen.
BTS- und Nutzungsdauer-Beitrag sinkt
Weil sich mehr Landwirtschaftsbetriebe als geschätzt an den Tierwohlprogrammen des Bundes beteiligen, werden diese nun auf den 1. Januar 2024 gekürzt. 15 Mio. Fr. BTS-Beiträge (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und 18 Mio. Fr. Beiträge für die längere Nutzungsdauer von Kühen innerhalb der Produktionssystembeiträge umgelagert werden.
Das bedeutet konkret, dass es ab 2024 bei den Rindern pro Grossvieheinheit (GVE) nur noch 75 Franken BTS-Beitrag statt 90 Franken pro Jahr gibt. Nicht nur die Laufstallhaltungen für Rinder sind betroffen, sondern auch Tiergattungen wie Schweine, Geflügel, Kaninchen, Schafe, Ziegen und Pferde. «Das Minus beträgt in allen Kategorien zwischen 15 und 20 Prozent», schreibt der Schweizer Tierschutz in einer Mitteilung.
Zu einer Anpassung kommt es auch bei der «Nutzungsdauer». Der maximale Beitrag beträgt nicht 200, sondern 100 Fr./GVE. Der Beitrag liegt zwischen 10 Fr. bei durchschnittlich 3 Abkalbungen und 100 Fr. bei durchschnittlich 7 Abkalbungen und mehr. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nennt dies «schmerzfreies Sparen: Wir senken den Beitrag, bevor er eingeführt wird.»
«Kürzung passt ins Schema»
Der Schweizer Tierschutz (STS) ist mit diesen Kürzungen nicht einverstanden: «Unter der Kürzung der Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) haben nicht nur die betroffenen Tiere zu leiden, sondern diese ist auch für die Bäuerinnen und Bauern frustrierend, die sich in ihrer täglichen Arbeit für mehr Tierwohl einsetzen.»
Tierfreundliche Ställe seien das Rückgrat und eine wichtige Grundlage für weitere Massnahmen wie die Freilandhaltung oder den Weidebeitrag. Laufställe seien nicht die Regel, Anbindeställe würden immer noch gebaut, so der STS weiter. Die Kürzung passe aber ins Schema. «Zuerst wird mit Anreizbeiträgen das Tierwohl gefördert - und wenn sich diese etabliert haben, werden sie gekürzt oder auf Null gesetzt», kritisiert der STS die Bundesbehörden scharf.
Kein Verständnis bringt er auch für die Kürzungen bei der «Nutzungsdauer» auf. Die Nutzungsdauer der Kühe sei ein ausgezeichneter Indikator für die Nachhaltigkeit der Milchproduktion in Bezug auf Tierwohl, Tiergesundheit und Klima. «Heute landen Kühe zu oft nach ein bis zwei Abkalbungen wegen Unfruchtbarkeit auf dem Schlachthof», heisst es in der Mitteilung.
Der Tierschutz fordert den Bund deshalb auf, diese unverständlichen Kürzungen rückgängig zu machen.
Sie erklären, das zuerst mit Anreizsbeiträgen irgend Etwas gefördert werde - und wenn sich dieses Etwas mehr oder weniger etabliert habe werden die Beiträge gekürzt, auf Null gesetzt und zum Teil als obligatorisch erklärt. Weil das offenbar nicht reicht wird das, seit Jahren gleichbleibende Budget noch gekürzt! Also werden wir mit Mehrarbeit bei niedrigem Verdienst, sogenanntem "schmerzlosen Sparen", abgefertigt. Offenbar haben unsere Behörden und Verwaltungen nur ein Ziel: Arbeitsplätze für unnötige Studien schaffen und die Landwirschaft auszubluten damit ungehindert importiert werden kann!