/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Bei Hitze eine Dusche für Yaks

Nach der langen Regenperiode werden laut Bio Inspecta die Vorgaben der Tierschutzverordnung für Hitzetage aktuell. Grossmehrheitlich sei die Tierhaltung auf den Biobetrieben vorbildlich an die veränderte Ausgangslage angepasst, schreibt die Kontrollstelle. 

Die Kontrollgänge der letzten Wochen hätten aber gezeigt, dass da und dort noch Wissenslücken geschlossen werden sollten. Teilweise hätten diese zu Mängeln geführt. Die auf bioaktuell.ch aufgeführten Beispiele: Wasserbüffel und Yaks müssen ab Temperaturen über 25 Grad jederzeit Zugang zu Schatten und Wasser haben. Zur Abkühlung muss den Tieren ein Bad, eine Suhle oder eine Dusche angeboten werden.

Frisch geschorene Schafe können einen Sonnenbrand erleiden. Diese Bedrohung muss durch einen Schattenplatz eliminiert werden. Der Platz muss gleichzeitig allen Tieren Schutz bieten. Und Schweine können als Folge fehlender Schweissdrüsen ihre Körpertemperatur nicht durch Schwitzen regulieren. Deshalb fordert Bio Suisse für die Schweine in Stallhaltung ab 25 Grad Aussentemperatur eine Abkühlungsmöglichkeit sowie Schattenplätze im Aussenbereich. 

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr eure Tiere abgealpt?

    • Ja, alle Tiere:
      23.83%
    • Nein, erst nächste Woche:
      28.51%
    • Nein, in der letzten Septemberwoche:
      14.04%
    • Nein, erst im Oktober:
      8.09%
    • Noch nicht alle Tiere:
      17.87%
    • Habe keine Tiere auf der Alp:
      7.66%

    Teilnehmer insgesamt: 470

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?