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D: Rinderhalter erhalten Freiheitsstrafen

 

Das Landgericht Memmingen (D) hat am 29.November 2022 zwei Rinderhalter aus bayerischen Bad Grönenbach wegen des mehrfachen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz zu Freiheitsstrafen verurteilt. 

 

Die Männer, Vater und Sohn, hatten etliche Kühe und Kälber nicht ausreichend versorgt, so dass die Tiere teils erheblich litten. Einige mussten später aufgrund ihrer schlechten Verfassung eingeschläfert werden.

 

«Verheerende Bedingungen»

 

Der jüngere Landwirt wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, der ältere zu einer von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als eine von mehreren Bewährungsauflagen muss der Seniorchef zudem 12’000 Euro (11’850 Fr.) an einen Gnadenhof bezahlen. Gegen beide Angeklagte wurde ein 5-jähriges Tierhalteverbot ausgesprochen.

 

Laut dem Vorsitzenden Richter Christian Liebhart herrschten auf dem Betrieb «verheerenden Bedingungen». Auf der völlig überfüllten Hofstelle stand die Zahl der zur Verfügung stehenden Liegeplätze in keinerlei Relation zur Zahl der dort gehaltenen Tiere. Der Kot stand bis zu einem halben Meter hoch. Trotz offensichtlicher Behandlungsbedürftigkeit der betroffenen Rinder und Kälber sowie wiederholter konkreter behördlicher Vorgaben zur Beseitigung der Missstände hätten die Angeklagten Tierärzte entweder gar nicht oder zu spät hinzugezogen, stellte der Richter fest. Hierdurch erlitten die betroffenen Tiere länger andauernde erhebliche Schmerzen und mussten als Folge oftmals notgetötet werden.

 

Tiergesundheitsdatenbank gefordert

 

Der Prozess gegen die beiden Männer ist Folge des Allgäuer Tierskandals aus dem Jahr 2019, in den insgesamt drei Betriebe verwickelt waren. Der Sprecher für Tierwohl der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag, Paul Knoblach, forderte nach dem Urteil die Regierung des Freistaates auf, Lehren aus dem Tierschutzskandal zu ziehen. «Wir brauchen in Bayern ein echtes, wirkungsvolles Frühwarnsystem, das künftig hilft Skandale wie in Bad Grönenbach zu verhindern», so der Grünen-Politiker. Nötig dafür sei eine verpflichtende Tiergesundheitsdatenbank.

 

Diese könne Daten zusammenführen, die bereits vorhanden seien, etwa von Schlachthöfen, von Tierkörperbeseitigungsanlagen oder von Lebensmittel- und Tierschutzkontrollen. So werde frühzeitig erkannt, wenn sich die Situation in den Betrieben verschlechtere oder mehr Tiere verendeten. Zudem müsse es einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Tierhalter geben.

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