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Das Kalb muss immer zur Kuh können

In Mutterkuhställen muss es den Tieren wohl sein. Und der Tierhalter muss effizient und sicher in ihm arbeiten können.

Mutterkuhställe sehen oft einfach aus. Damit alle Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung und die Produktionsbedingungen für Natura-Beef eingehalten werden und speziell im Winter die Arbeitseffizienz gewährleistet ist, müssen sie aber gut geplant werden.

Fütterung

Die Tierschutzvorschriften unterscheiden bei Abmessungen nicht zwischen Milch- und Fleischrindern. Für die Ställe gelten bei der Natura-Beef-Produktion die BTS-Bestimmungen. Ausnahmen bezüglich Freilaufhaltung oder befestigtem Fressplatz gibt es während der Fütterung, rund um das Abkalben, bei kranken oder bei verletzten Tieren. 

Bei einer zeitlich beschränkten Fütterung muss für jede Mutterkuh und für einen Drittel der Jungtiere ein Fressplatz vorhanden sein. Die Kälber sollten die Möglichkeit haben, an einem separaten Ort fressen zu können – etwa im Kälberschlupf, wenn dort ein befestigter Fressplatz eingerichtet wird. Zur Fütterung braucht es, wenn kein Kraftfutter verabreicht wird, keine Selbstfang- oder Absperrgitter. Diese haben jedoch den Vorteil, dass die Tiere darin fixiert werden können.

Boden

Die nicht überdachte Fläche bei einem dauernd zugänglichen, fest eingezäunten Laufhof für eine Kuh mit Kalb muss auf Mutterkuh-Schweiz-Betrieben mindestens 3,8m2 betragen. Das Wasser muss in die Güllengrube geleitet werden. Als Boden haben sich planbefestigte Flächen aus Beton mit rauer Oberfläche oder mit einem zusätzlichen Gussasphaltüberzug bewährt oder Betonspalten, wobei die Spalten auch für kleine Kälberklauen begehbar sein müssen.

In Mutterkuhställen bewegen sich Kühe, Rinder und Kälber frei. Oft läuft in der Herde auch ein Stier mit. Es lohnt sich, einen Behandlungsstand einzubauen oder zumindest die Möglichkeit schaffen, ein Tier zu fixieren – zum Beispiel im Selbstfang-Fressgitter. Solide Treibgänge und sichere Verladeeinrichtungen helfen, Unfällen vorzubeugen. Für Mutterkuhställe kommen Liegeboxen, Tretmist- und Tiefstreuliegeflächen in Frage.

Tiefstreu- und Tretmistflächen

Tiefstreu- und Tretmistflächen haben einen höheren Strohbedarf – man rechnet mit 1,5 bis 2,5 Tonnen pro Tier und Jahr – und es fällt mehr Mist an. Tiefstreu- und Tretmistflächen können dafür im Gegensatz zu den Liegeboxen auch von den Jungtieren mitbenutzt werden, und sie isolieren bei Kälte besser. In Liegeboxenlaufställen ist ein Kälberschlupf nötig. Nachteilig bei Liegeboxen sind die höheren Baukosten und die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten im Sommer, wenn die Kühe auf der Weide sind. Die eingestreute Liegefläche für Kälber liegt bei Mutterkuh Schweiz bei mindestens 2m2 pro Tier. Als Standard gelten 6,5m2 eingestreute Liegefläche pro Kuh und Kalb.

Diese Norm berücksichtigt die Widerristhöhe der Kühe (130 bis 140cm) und die unterschiedlichen Gewichtsbereiche der Kälber (Durchschnitt 300kg Lebendgewicht). Für grössere und für kleinere Tiere sind die Flächen anzupassen. Es müssen mindestens gleich viele Kälberplätze wie Kuhplätze vorhanden sein. Wird die Abkalbebucht in die Liegefläche integriert, muss eine Zusatzfläche von mind. 10m² pro kalbendes Tier vorhanden sein. 

Kommentare (1)

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  • JANSCHÖPFER27 | 14.12.2024
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