Die Europäische Kommission sieht derzeit keinen Anlass, den Schutzstatus der Nonnengans zu verändern. Das geht aus einer Antwort der Brüsseler Behörde auf ein Schreiben von Schleswig-Holsteins Landesregierung hervor.
Wie die Kieler Ressorts für Landwirtschaft und Umwelt mitteilten, bietet die Vogelschutzrichtlinie nach Ansicht der Kommission bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten, Genehmigungen zur Kontrolle von Populationen der Gänse zu erteilen, um beispielsweise Landwirte vor Schäden auf ihren Flächen zu schützen.
Für die Ministerien herrscht nun Klarheit darüber, dass auf europäischer Ebene kein weiterer Handlungsspielraum für Veränderungen beim jagdlichen Management der Nonnengansbestände besteht.
Gänseschäden eindämmen
Den Ressorts zufolge unternimmt das Land bereits heute «erhebliche Anstrengungen» zur Eindämmung der Gänseschäden.
Gezählt werden dazu unter anderem die Bereitstellung geeigneter Duldungsflächen für Gänse entlang der Westküste im Umfang von mehr als 10’000 ha sowie die lokale Bereitstellung von Futterflächen für vom Gänsefrass besonders betroffene Tierhalter und die Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie, so dass Abschüsse von Nonnengänsen zum Schutz von gefährdeten Kulturen zugelassen seien.
Massnahmen ergänzen
Nach Angaben der Ministerien sollen die bestehenden Massnahmen künftig ergänzt werden. Vorgesehen sind demnach weitere Vertragsnaturschutzangebote für Grünland- und Ackerbewirtschafter in der kommenden Agrarförderperiode, um zusätzliche Duldungsflächen für Nonnengänse vorzuhalten.
Ausserdem sei geplant, ein EU-Notifizierungsverfahren bezüglich einer neuen Richtlinie für Ausgleichszahlungen für Nonnengansfrassschäden an Sommerkulturen auf Ackerflächen einzuleiten und weitere Nahrungsflächen für Gänse zur Senkung des Frassdrucks auf gefährdete Kulturen bereitzustellen.
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