Trächtige Kühe dürfen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen geschlachtet werden. Die Branche verpflichtete sich 2016 zu dieser Leitlinie.
Bussen vermeiden
Laut der Proviande wird die Entwicklung in regelmässigen Auswertungen in den grössten Schlachtbetrieben in periodischen Abständen evaluiert. 2022 wurde bei 1,2 Prozent der 250’790 kontrollierten Rinder und Kühe eine Trächtigkeit festgestellt und letztendlich bei 1’165 Tieren oder 0,46 Prozent infolge unbegründeter Schlachtung im trächtigen Zustand eine Gebühr von 200 Franken erhoben.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen stiess schon 2012 eine Untersuchung zum Thema an. Damals waren noch 5,7 Prozent der zur Schlachtung angelieferten Rinder und Kühe im fünften Monat oder höher trächtig. Die Verantwortung zum Schutz trächtiger Tiere und deren Föten liegt beim Tierhalter. Es gehört zu einem guten Herdenmanagement, dass die Tierhalter über die Trächtigkeit und das Trächtigkeitsstadium aller Tiere, für die er die Verantwortung trägt, informiert ist. Im Zweifelsfall ist vom Tierarzt eine Trächtigkeitsuntersuchung vorzunehmen.
Vom Schwein zur Kuh
Das Auslösen eines Aborts ist laut der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bei höherträchtigen Tieren riskant und aus Tierschutzgründen ebenso negativ zu bewerten wie das Schlachten trächtiger Tiere. Die GST suchte darum das Gespräch mit Bio Suisse und brachte den Impfstoff Improvac ins Spiel, um bei einzelnen Tieren Trächtigkeiten zu verhindern.
Bisher ist der Einsatz von Improvac für Rinder in den Bio-Suisse-Richtlinien nicht eindeutig geregelt. Improvac wurde für die Immunokastration von Ebern entwickelt. Diese ist bei Bio Suisse verboten. Die Markenkommission Anbau (MKA) von Bio Suisse entschied sich Ende 2024 dennoch dafür, einen Weisungsvorschlag zur Improvac-Zulassung in Einzelfällen einzubringen.
Die Fachgruppen Milch und Fleisch von Bio Suisse sowie viele Bioproduzenten äussern laut bioaktuell.ch unter anderem Bedenken bezüglich des Tierwohls und fordern, dass die angedachten Einzelfälle präzise definiert werden. Der Weisungsvorschlag der MKA soll im Sommer an die Mitgliedorganisationen gehen. Die Inkraftsetzung wäre 2026 geplant.