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BVD-Ampel soll Tierverkehr sicher machen

Die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) ist fast verschwunden, aber noch nicht vollständig. Der Bund startet deshalb am 1. November die «letzte Meile» zur Ausrottung des BVD-Virus. Während einer zweijährigen Übergangsphase soll die BVD-Ampel den Tierverkehr sicher machen. Ab November 2026 gilt ein neues System.

pd/blu |

Die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) ist eine verlustreiche Viruserkrankung der Wiederkäuer. Sie befällt vor allem Rinder. Die Hauptansteckungsquelle sind persistent infizierte Tiere, die sich im Mutterleib mit BVD angesteckt haben. Nach der Geburt verbreiten diese so genannten PI-Tiere lebenslang BVD-Viren, die weitere Tiere infizieren können.

99 Prozent BVD-frei

Das hat gravierende Folgen: In betroffenen Tierhaltungen kann es vermehrt zu Kümmerern und Fruchtbarkeitsstörungen (Umrindern, Aborten) sowie zu vorzeitigen Abgängen, reduzierter Milchleistung und verzögertem Wachstum kommen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Das Virus verursachte grosse finanzielle Schäden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beziffert diese auf mehreren Millionen Franken jährlich. Deshalb wurde 2008 das nationale Ausrottungsprogramm gestartet. Es war erfolgreich. «Heute sind über 99 Prozent der Schweizer Rinderhaltungen amtlich anerkannt frei von BVD», schreibt das BLV. Doch das Ziel der Ausrottung ist noch erreicht.  

Neuer Status ab November 2026

Der grösste Risikofaktor für die Verbreitung von BVD sei der ausserordentlich hohe Tierverkehr. «Durch den Tierverkehr und mangelnde Wachsamkeit kann sich das Virus erneut in BVD-freie Betriebe einschleichen, sich sehr schnell ausbreiten und den bisherigen Erfolg zunichtemachen», warnt das Bundesamt. Deshalb soll die derzeitige Situation mit den tiefen Fallzahlen dazu genutzt werden, das Virus «nachhaltig» auszurotten. Die Rinderbranche hat gemeinsam mit dem BLV und den kantonalen Veterinärdiensten ein neues System entwickelt. Um BVD-freie Tierhaltungen besser vor einer Infektion zu schützen, soll der Tierverkehr sicherer gemacht werden.

Deshalb gilt für Haltungen ab dem 1. November 2026 ein neu definierter BVD-Status: «BVD-frei» bedeutet für den Betrieb keine Einschränkungen im Tierverkehr, «Nicht BVD-frei» wird Einschränkungen im Tierverkehr mit sich bringen. Der bisherige BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» gilt bis am 31. Oktober 2026.

Grün, orange und rot

Wie das BLV schreibt, können in einer zweijährigen Übergangsphase alle Tierhaltungen den neuen Status «BVD-frei» erreichen.  Als Hilfsmittel für einen möglichst sicheren Tierverkehr dient während dieser Zeit die BVD-Ampel. «Sie zeigt das Risiko, das von einer Tierhaltung ausgeht», hält das Bundesamt fest. «Tierhaltende können ihren Bestand aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus einer Haltung mit vernachlässigbarem BVD-Risiko, das heisst mit einer grünen BVD-Ampel, zukaufen», so das BLV. 

Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist ab dem 1. November 2024 auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) oder dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Eine Tierhaltung mit vernachlässigbarem BVD-Risiko ist «grün» gekennzeichnet. Die Tiere sind frei verstellbar. (Kriterien sind unten im Kasten eingefügt)

Eine Tierhaltung hat ein mittleres BVD-Risiko «orange»gekennzeichnet – wenn im Bestand keine wegen BVD gesperrten Tiere sind und seit 18 Monaten kein PI-Tier. Die BVD-Überwachung ist jedoch über eine von der Untersuchungsmethode abhängigen Zeitspanne nicht durchgehend negativ gewesen. Tiere, die nicht BVD-getestet sind, sollten nicht verstellt werden.

Eine Tierhaltung hat ein hohes BVD-Risiko – «rot» gekennzeichnet – wenn sie BVD gesperrte Tiere im Bestand hat und/oder in den letzten 18 Monaten mindestens ein PI-Tier im Bestand war. Tiere, die nicht BVD-getestet sind, sollten nicht verstellt werden.

Ein «grau» gekennzeichnetes Risiko bedeutet, dass das BVD-Risiko der Tierhaltung nicht beurteilt wurde.

Drei Kriterien für Status «BVD-frei»

Ab dem 1. November 2024 können die Tierhaltungen während der zweijährigen Übergangsphase den neuen Status «BVD-frei» erreichen, indem sie die geforderten drei Kriterien erfüllen:

  • Kriterium 1: Kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
  • Kriterium 2: negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
  • Kriterium 3: Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal auf BVDV-Antigen oder -Genom negativ getestet.

-> Fragen und Antworten «zur letzten Meile» BVD-Ausrottung

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Rolf Heer | 05.07.2024
    Solange das BDV-Schafvirus nicht aktiv bekämpft wird, ist das Ganze ein Witz. Wir hatten über 20 mit Schafvirus BDV Antikörper positive Rinder. Die geben auch bei der BVD Probe postiv an. Auch PI Kälber sind da nicht ausgeschlossen. Eine Information dazu haben wir noch keine gesehen. Tipp: bei BVD positiven Proben einen Nachtest auf BDV im Referenzlabor verlangen. So kann zumindest ein unklarer Ansteckungsverlauf etwas erklärt werden.
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