Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit der Tiere für die Lebensmittelsicherheit und bei Tierseuchen. Die Identitas AG betreibt die TVD im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft und vergibt eindeutige Ohrmarken zur Kennzeichnung der Klauentiere.
Beschaffung ausgeschrieben
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden, Hunde, Geflügel- und Bienenhaltungen sowie Fischzuchten müssen registriert werden. «Die Kennzeichnung hilft bei der Seuchenbekämpfung. Sie ermöglicht die Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Die Beschaffung der Ohrmarken für Nutztiere werden regelmässigen Zeitabständen international ausgeschrieben. Die Identitas AG hat nach einer WTO-Ausschreibung die Beschaffung der Ohrmarken ab Juli 2024 bis maximal 2032 neu vergeben. Nebst Allflex wird neu auch Caisley Ohrmarken produzieren. Allflex wird weiter Ohrmarken für Rinder, Schweine, Wild und alle Kleinrassen liefern. Caisley wird neu Ohrmarken für Schafe, Ziegen sowie Gewebeprobeohrmarken für Rinder liefern; Caisley war bereits früher Lieferantin von Ohrmarken.
Was heisst das konkret?
- Bei den Rinderohrmarken gibt es keine Änderung, Lieferant bleibt Allflex, und auch die Zange bleibt die gleiche.
- Bei Gewebeprobeohrmarken kommt eine neue Ohrmarke von Caisley. Die passende Zange wird neu ebenfalls von Caisley geliefert. Sie kann ab dem 1. Juli einmalig kostenlos bis zum 31. Dezember 2024 bei der TVD bestellt werden, bei der Bestellung von neuen Ohrmarken kann die Zange mitbestellt werden, ebenso bei der Bestellung von Ersatzohrmarken.
- Bei Schaf- und Ziegenohrmarken gibt es neue Ohrmarken und Zangen von Caisley. Ziegenohrmarken mit Chip samt Zange werden ab Juli von Caisley geliefert. Kleinrassen-Schlaufenohrmarken ohne und mit Chip stammen neu von Allflex, für beide braucht es eine Zange von Allflex.
- Keine Änderung gibt es bei den Schweine- und den Wildohrmarken.
-> Bestellung: Die Caisley-Zange kann in der TVD unter «Bestellungen > Weitere Artikel» bestellt werden. Berechtigt für eine kostenlose Zange sind Tierhaltungen, die vom Sortimentswechsel betroffen sind. Falls sie bereits eine passende Zange besitzen, können sie das Angebot ungenutzt lassen.
Weitere Infos sind in der TVD unter dem Menüpunkt «Ohrmarken» zu finden. Bestehende Ohrmarken am Lager können weiterhin verwendet werden. Es können aber keine Ohrmarken zurückgesendet werden.
Bei Rindern bleiben die Ohrmarken gleich.