Neben der Registration bei der TVD müssen Freibergerpferdezüchter eine Geburtsmeldekarte ausfüllen und an den Schweizer Freibergerverband zustellen.
Diese Geburtsmeldekarte wird dem Stutenbesitzer nach dem Decken vom Hengsthalter übergeben und muss nach der Geburt innerhalb von acht Tagen ausgefüllt werden. Nicht alle Züchter hielten diese Fristen ein, heisst es auf Anfrage bei SFV. Das Einhalten der Fristen sei dieses Jahr aufgrund der Anpassungen bezüglich der Stutenprämien besonders wichtig gewesen.