/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Ohne Meldung keine Prämien

Seit 2024 müssen alle Stutenbesitzer in der Schweiz, die die Rassenerhaltungsprämien (Stutenprämien) erhalten möchten, einen einmaligen Antrag beim Schweizer Freibergerverband einreichen (SFV).

Für die Prämien 2024 musste der Antrag sowie die Geburtsmeldekarte bis am 10. Juni eingereicht werden. Für Zuchtstuten, die im Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 ein Fohlen bekommen haben und von deren Besitzer keine entsprechende Geburtsmeldung – in den ersten 8 Tagen nach der Geburt – und ein einmaliger Antrag gestellt wurde, werden keine Prämien 2024 ausgezahlt.

Für Fohlen, welche nach dem 31. Mai geboren wurden, ist die Frist der 10. Juni 2025 (nur für Stutenbesitzer, die noch keinen Antrag eingereicht haben). 

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr eure Tiere abgealpt?

    • Ja, alle Tiere:
      23.83%
    • Nein, erst nächste Woche:
      28.51%
    • Nein, in der letzten Septemberwoche:
      14.04%
    • Nein, erst im Oktober:
      8.09%
    • Noch nicht alle Tiere:
      17.87%
    • Habe keine Tiere auf der Alp:
      7.66%

    Teilnehmer insgesamt: 470

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?