Die von der flämischen Regierung angestrebte Verlängerung des Ausstiegsprogramms für Schweinehalter ist von der EU-Kommission durchgewunken worden. Förderfähige Schweinehalter können ihre Teilnahmeanträge nun noch bis zum 19. Januar 2024 einreichen.
Das Hauptkriterium für die Entscheidung, ob ein Schweinehaltungsbetrieb für die freiwillige Stilllegung in Frage kommt, ist der «Impact Score», der die Stickstoffemissionen eines Betriebs auf die umliegende Natur widerspiegelt. Um das verbleibende Programmbudget von 200 Mio. Euro (193 Mio. Fr.) vollständig ausschöpfen zu können, hatte Flanderns Regierung beschlossen, den massgeblichen Schwellenwert für den Impact Score von 0,5% auf 0,025% zu senken.
Dadurch haben nun rund 2’700 zusätzliche landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, ihre Schweineproduktion freiwillig aufzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten. Die übrigen Bedingungen und Regeln bleiben im Vergleich zur ersten Ausschreibung unverändert.
Für die Höhe der individuellen Entschädigung für die Aufgabe der Schweinehaltung ist neben dem Alter des Stalles auch der Tierbestand von 2021 massgeblich, wo je Schwein bis zu 838 Euro (808 Fr.) gezahlt werden. Ausserdem gibt es einen Abrisszuschuss von bis zu 40 Euro/qm (38,55 Fr.).