Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die bis Ende 2039 reichende Übergangsfrist für ein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung gekippt. Diese weitreichende Frist war im Juli 2022 vom Wiener Nationalrat im Rahmen des Tierschutzpakets festgelegt worden.
«Ungleicher Wettbewerb»
Dem VfGH ist der Zeitraum «zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt». Deshalb wird die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz zum 1. Juni 2025 aufgehoben. Mit dieser Entscheidung gaben die Richter am Januar einem Antrag der burgenländischen Landesregierung recht, die bereits einen zweiten Anlauf zur Korrektur des Gesetzes unternommen hatte. Die lange Übergangsfrist, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, war vereinbart worden, um den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu geben.
Diese Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sei nicht gerechtfertigt, urteilte jetzt der VfGH. Sie ziele mit einer Frist von 17 Jahren «einseitig auf den Investitionsschutz» ab. Zudem wird vom Gericht moniert, dass die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gelte, egal wann die Investitionen getätigt worden seien. Zu berücksichtigen sei auch, dass sich die Betreiber neuer Ställe schon seit Anfang 2023 an höhere Standards halten müssten und deshalb höhere Kosten hätten als bestehende Betriebe. «Damit herrscht ein ungleicher Wettbewerb, der 17 Jahre lang dauern würde», heisst es in der Begründung des Gerichts.
«Österreichisches Schnitzel nicht gefährden»
Das Landwirtschaftsministerium kündigte gegenüber der APA an, dass die Entscheidung des Gerichts nun rechtlich und fachlich analysiert werde. Zusammen mit dem für den Tierschutz zuständigen Sozialministerium sowie den Betroffenen würden mögliche Optionen erarbeitet. Nach den Worten von Ressortchef Norbert Totschnig braucht es im Sinne des Verfassungsgerichtshofurteils eine sachgerechte Lösung.
Zugleich warnte er: «Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und uns von Importen aus dem Ausland abhängig machen.» Die volatile Situation auf den Märkten und die Inflation stelle die Landwirte EU-weit vor grosse Herausforderungen. Ihm sei die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln, das Tierwohl und das Überleben der Höfe ein zentrales Anliegen, so der Minister.
Schnell eine Lösung finden
Sozialminister Johannes Rauch will noch in der laufenden Legislaturperiode eine Neuregelung finden. Ziel sei es, den Schweinehaltern den Übergang wirtschaftlich zu ermöglichen, «damit bessere Bedingungen in der Schweinehaltung rasch Wirklichkeit werden». Rauch stellte klar, dass es immer sein Ziel gewesen sei, ein rasches Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenböden durchzusetzen.
«Es war ein Erfolg, gegen den anfänglich erbitterten Widerstand von manchen Vertretern der Schweinebranche ein Datum für das endgültige Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten festzuschreiben», betonte der Sozialminister.
Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist gehören Vollspaltenböden in Schweizer Schweineställen seit dem 1. September 2018 definitiv der Vergangenheit an. In der konventionellen Schweinehaltung sind Teilspaltenböden mit Liegeflächen Standard.