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Die grosse Angst vor der Schweinepest
Am runden Tisch in Olten SO debattierte die Schweinebranche, wie man
der Afrikanischen Schweinepest vorbeugen kann und was passiert, wenn sie dennoch ausbricht.

Im Falle einer ASP-Infektion in einem Schweinebetrieb werden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, alle Schweine des betroffenen Betriebs gekeult, und während mindestens 15 Tagen dürfen keine Tiere aus der Schutzzone bewegt werden, ausser zur Schlachtung nach Untersuchung durch einen amtlichen Tierarzt. (Symbolbild)
zvg
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