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Hohes Risiko: Schweiz bereitet sich auf Schweinepest vor

Noch ist das für Menschen ungefährliche Schweinepest-Virus nicht in der Schweiz aufgetreten. Doch die zuständigen Behörden bereiten sich auf die Krankheit vor. Es sind Bekämpfungsmassnahmen vorgesehen. Zum Schutz des Schweine- und Wildschweinbestands trägt bei, wer seine Essensreste korrekt entsorgt.

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Die Krankheit breitet sich in Europa immer mehr aus. Und die Schweinepest dürfte auch vor der Schweiz nicht Halt machen. Infizierte Wildschweine wurden bereits in der Nähe der Grenze entdeckt. Beispielsweise im Januar 2024.  Nur 65 Kilometer von der Schweizer Südgrenze entfernt wurde das Virus in Tieren festgestellt. Der Tessiner Kantonstierarzt sprach von einer erhöhten Gefahr für den Kanton Tessin.

Einschleppung über Fleischprodukte

Am Mittwoch spricht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) von einem hohen Risiko, dass die Seuche in die Schweiz eingeschleppt wird. Dies kann durch infizierte Wildschweinen, die die Schweizer Grenze überqueren, passieren. «Das derzeit grösste Risiko für eine Einschleppung der Krankheit besteht durch unsachgemässe Entsorgung von kontaminierten Schweine- und Wildschweinfleischprodukten», warnt die Bundesbehörde.

Das Virus könne in Reiseproviant in kurzer Zeit über grosse Distanzen hinweg transportiert werden. «Reste von Sandwiches aus von ASP-betroffenen Gebieten, die auf Rastplätzen auf den Boden oder in offene Abfalltonnen geworfen werden, sind eine leicht zugängliche und bei Wildschweinen sehr beliebte Nahrungsquelle», so das BLV weiter. Fressen Wild- oder Hausschweine solche Abfälle, kann ein neuer Infektionsherd entstehen. Lebensmittel müssten deshalb zwingend in geschlossenen Behältern und sicher entsorgt werden.

Virus überlebt lange

Die Ausmerzung der Krankheit ist sehr aufwändig. Denn das Virus ist äusserst widerstandsfähig. «In Tierkadavern kann es mehrere Monate überleben», schreibt das BLV. In gefrorenen, getrockneten oder gesalzenen Schweine- und Wildschweinefleischprodukten wie Rohschinken oder Würste kann es über sechs Monate ansteckend bleiben. Menschen können diese Lebensmittel jedoch gefahrlos verzehren.

Bei einem Ausbruch sind zudem drastische Massnahmen vorgesehen. Tritt die Krankheit auf, müssen die gesamten Bestände ausgemerzt werden. Das könnte auch die Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe an den Anschlag bringen. Zudem drohen Tierhaltern finanzielle Verluste. Besonders schwierig werde die Bekämpfung, wenn die Wildschweinpopulation betroffen seien, so die Behörde weiter.

Sollte es zu einem Schweinepest-Ausbruch kommen, kommt die Bekämpfungsstrategie zum Einsatz. Sie beinhaltet im Wesentlichen drei Massnahmen: 

  • Einrichtung eines Rückzugsraums für Wildschweine, damit sie die Krankheit nicht weiterverbreiten.
  • Auffinden und Beseitigen der Wildschweinkadaver, damit das Virus nicht in der Umgebung verbleibt.
  • Falls erforderlich, eine intensive Bejagung der Wildschweinpopulation

Die Kantone können zudem den Zugang zu Waldstücken in gefährdeten Gebieten einschränken und folgende Massnahmen ergreifen:

  • Verbot, Essensreste in die Natur zu werfen.
  • Verbot, Waldwegen zu verlassen, und Leinenpflicht für Hunde.
  • Allgemeines Jagdverbot.

Im «Radar Bulletin» des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt.

Im jüngsten Bulletin vom März wird die Situation bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als gefährlich taxiert.  Für die Schweiz wird das Risiko einer Einschleppung der ASP durch menschliche Aktivitäten als hoch eingestuft. Schweinehalter werden zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen aufgerufen

Geld für Schlachthöfe bei Schweinepest-Ausbruch

Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischindustrie sollen eine Entschädigung erhalten, falls sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Einbussen erleiden. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung angenommen.

Ein Seuchenausbruch hätte für die Verarbeitungsbetrieb grosse Auswirkungen, warnte Nationalrat Leo Müller (Mitte/LU).  Behördliche Einschränkungen könnten rasch Mehraufwand bei der Fleischverarbeitung zur Folge haben und die Kosten dafür die Existenz der Betriebe gefährden. «Diese Betriebe müssen in solchen Fällen über eine gewisse Zeit geschlossen werden, da sie gereinigt, desinfiziert und neu aufbereitet werden müssen», sagte Müller im Rat. Es gehe um grosse Betriebe mit Klumpenrisiko, aber auch kleinere Betriebe, so Müller weiter. Bei Schliessungen könne es zu einem «Rückstau» von schlachtreifen Tieren führen. Dieser könne das Tierwohl gefährden.

Tiere sterben

Nachdem die Afrikanische Schweinepest 2007 in Georgien und 2014 in den baltischen Staaten auftrat, hat sie sich inzwischen nach Westen bis nach Deutschland ausgebreitet. Lokale Ausbrüche gab es auch im südlichen Piemont (Italien). Diese dehnen sich seit Januar 2022 weiter aus. «Die Schweinepest stellt daher auch für die Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar», so das BLV. 

Die Afrikanische Schweinepest befällt Wild- und Haustiere. Diese bekommen dabei hohes Fieber und sterben innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Es gibt kein Heilmittel und keine Impfung. Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich. Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche. Es besteht eine Meldepflicht für alle, die Tiere halten, betreuen oder behandeln. Verdachtsfälle müssen sofort dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin gemeldet werden.

Ansteckung und Verbreitung

Die Afrikanische Schweinepest wird in der Tierseuchenverordnung zu den hochansteckenden Tierseuchen gezählt. Sie ist aber weit weniger ansteckend als etwa die Maul- und Klauenseuche oder die klassische Schweinepest. Allerdings verläuft sie bei mehr als 90 % der angesteckten Schweine tödlich.

Das Virus kommt im Blut, Kot, Urin, Speichel sowie in der Muskulatur und in den Organen eines erkrankten Tieres vor. Es kann im Fleisch, im Tierkadaver oder in der Umwelt lange überleben. Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt übertragen. Der Erreger kann sich auch indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge oder weggeworfene, erregerhaltige Fleischabfälle verbreiten. Für die Verschleppung der ASP über weite Distanzen sind meist menschliche Aktivitäten verantwortlich. Die Ausbreitung durch Wildschweine erfolgt nur langsam und über kurze Distanzen.

Es gibt kein Heilmittel und keine Impfung.

Symptome

Die Symptome unterscheiden sich je nach Verlaufsform:

  • Akuter Verlauf: Bei mehreren Tieren hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Blauverfärbung der Ohrspitzen und Extremitäten, Blutungen auf der Haut.
  • Chronischer Verlauf: Bei mehreren Tieren unspezifische klinische Symptome wie Fieber, Kümmern, Durchfall, Aborte, schlechte Mastleistung, Hautrötungen und Blutungen, gehäufte Infektionen mit Tierverlusten im Bestand.

Kommentare (1)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Clausen Andy | 30.06.2024

    Kein Virus lebt lange, falls es überhaupt Viren gibt.


    Die sogenannte Pandemie ist ein teuflisches Machtspiel mit all den gekauften Komplizen...

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