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Schweinepest bei Hausschwein in Hessen

Erstmals ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein im deutschen Bundesland Hessen nachgewiesen worden. Ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein ist betroffen, wie das Agrarministerium laut Dow Jones News mitteilte.

Bei einer Kontrolle war dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. «Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bestätigte den Verdacht», hiess es. Daraufhin seien die Tiere unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden. Der Betrieb befindet sich rund 300 Kilometer nördlich von Basel.

Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit 10 Kilometer Radius eingerichtet, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung gelten.  Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone gebracht werden. Dieses Gebiet reicht auch ins Bundesland Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3’500 Schweine.

Die ASP hat zudem ersten Erkenntnissen zufolge auch Rheinland-Pfalz erreicht. Zwei auffällige Wildschweine seien am Samstag  in Gimbsheim im Kreis Alzey-Worms gefunden worden, teilte das Umweltministerium in Mainz gemeinsam mit der Kreisverwaltung mit. Bei einer ersten Untersuchung der Proben im Landesuntersuchungsamt sei das ASP-Virus festgestellt worden. Die Proben wurden zur Bestätigung an das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest des Friedrich-Loeffler-Instituts geschickt. Mit einem Ergebnis sei frühestens am kommenden Dienstag zu rechnen. Eines der Tiere sei bereits tot gewesen und das andere im Sterben begriffen.

Der erste ASP-Fall in Hessen war Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Gross-Gerau festgestellt worden. Die Behörden richteten daraufhin eine Sperrzone ein. Innerhalb der sogenannten Restriktionszone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, etwa eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch für die Jagd und die Landwirtschaft. Bislang wurden bei einer Kadaversuche in der Zone 15 positive Fälle entdeckt.

Ansteckung und Verbreitung

Die Afrikanische Schweinepest wird in der Tierseuchenverordnung zu den hochansteckenden Tierseuchen gezählt. Sie ist aber weit weniger ansteckend als etwa die Maul- und Klauenseuche oder die klassische Schweinepest. Allerdings verläuft sie bei mehr als 90 % der angesteckten Schweine tödlich.

Das Virus kommt im Blut, Kot, Urin, Speichel sowie in der Muskulatur und in den Organen eines erkrankten Tieres vor. Es kann im Fleisch, im Tierkadaver oder in der Umwelt lange überleben. Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt übertragen. Der Erreger kann sich auch indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge oder weggeworfene, erregerhaltige Fleischabfälle verbreiten. Für die Verschleppung der ASP über weite Distanzen sind meist menschliche Aktivitäten verantwortlich. Die Ausbreitung durch Wildschweine erfolgt nur langsam und über kurze Distanzen.

Es gibt kein Heilmittel und keine Impfung.

Symptome

Die Symptome unterscheiden sich je nach Verlaufsform:

  • Akuter Verlauf: Bei mehreren Tieren hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Blauverfärbung der Ohrspitzen und Extremitäten, Blutungen auf der Haut.
  • Chronischer Verlauf: Bei mehreren Tieren unspezifische klinische Symptome wie Fieber, Kümmern, Durchfall, Aborte, schlechte Mastleistung, Hautrötungen und Blutungen, gehäufte Infektionen mit Tierverlusten im Bestand.
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