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Anbindehaltung: EU-Behörde empfiehlt Verbot

AgE |

 

Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen sollte in der Europäischen Union verboten werden. Dies ist eine der Empfehlungen in einem Gutachten, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 16. Mai an die EU-Kommission geschickt hat.

 

Bekanntlich will die Brüsseler Behörde im kommenden Herbst eine Reihe von Vorschlägen zur Novellierung der EU-Tierschutzgesetze präsentieren. Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen.

 

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist», heisst es in dem Papier. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden.

 

Tiere regelmässig überwachen

 

Jede Kuh sollte Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens 9 m² umfassen sollte. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Des Weiteren fordert die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen. Wichtig sei zudem eine regelmässige Überwachung der Tiere auf Lahmheit, Mastitis und Stoffwechselstörungen.

 

Zudem sollten in allen Laufställen Bürsten angebracht werden, um den Kühen die Möglichkeit zu geben, natürlichen Verhaltensweisen wie Kratzen nachzugehen und ihren Körper zu pflegen. Darüber hinaus müssten die Milchviehhalter dafür sorgen, dass die Kühe bei der Haltung in Boxenställen über einen eigenen Platz und ausreichend dickes Einstreumaterial verfügen.

 

In Deutschland ist die Haltung in Anbindeställen in Altställen nach wie vor zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben. Ab 2030 soll in Deutschland die Anbindehaltung verboten werden. Wie topagrar.com schreibt, hat der bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, sich für den Erhalt der Sommerweide- und Kombihaltung einzusetzen. Die Bundesregierung habe bislang nicht weiter definiert, ob es sich bei der geplanten Abschaffung lediglich um die ganzjährige Anbindehaltung handeln soll oder um jegliche Formen der kombinierten Haltung, kritisieren CSU und die Freien Wähler.

 

Nach wie vor zulässig

 

In einem weiteren Gutachten bewerten die Wissenschaftler der EFSA Haltungssysteme für Vögel, die in der Fleisch-, Stopfleber- und Eierproduktion verwendet werden.

 

Die EU-Agentur hat dabei nach eigenen Angaben eine Reihe von Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Konkret fordert die Behörde, sämtliche Formen der Käfighaltung für Enten, Gänse und Wachteln zu vermeiden.

 

Zu einem vergleichbaren Ergebnis kam die EFSA bereits in einem im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen. Auch hier wurde ein Ende dieser Haltungspraxis empfohlen. Zudem wird bei Wasservögeln der Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes eingefordert.

Kommentare (6)

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  • ueli keller nürensdorf | 29.05.2023
    ........den sie wissen nicht was sie tun !!!!!!!
  • Klimawandel | 26.05.2023
    Totalitärer Wahn in Verbindung mit Inkompetenz und Gleichgültigkeit verursacht solche Beschlüsse.
  • Holsteinkuh | 24.05.2023
    zum Glück haben wir ja di IG Anbindestall da kann uns keiner kommen und wir Schweizer sind sowiso die Besten , nur wir können käsen und Pörtli sauber mähen und wenns noch lange regnet haben wir dann noch Heinzen !
  • Demokrat | 24.05.2023
    Hoffentlich machen die Schweizer diesen Seich der EU nicht nach, zumal in der Schweiz die meisten Kühe im Raus- Programm sind.
    • chueliueli | 24.05.2023
      Besser wäre es gewesen,wir hätten es der EU vorgemacht. Und RAUS ist das Papier nicht wert wo es drauf steht,es hält sich ja sowiso praktisch niemand daran und macht nur Kreuxzeichen ins Journal.
      • Andreas Burkolter | 26.05.2023
        Ich finde diese Aussage eine Frechheit.Seit Beginn des Programms mache ich mit.Tiergesundheit viel besser,NRR 1,6 ! Mich ärgert,dassBTS Beiträge bekommt . Die 10 Mter auf verschmutztem Beton giebt keine Arbeit und ändert nichts an Tierwohl.

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