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20 Landwirte erstatten Selbstanzeige

In der Schweizer Landwirtschaft sorgt ein neues Rechtsgutachten des Bundes für Aufsehen. Es zeigt: In mehreren Kantonen wurden Tierwohlbeiträge für Auslauf ins Freie ausgezahlt, obwohl die Tiere nie eine Weide betreten haben. Der Fall des Luzerner Landwirts Raphael Keller verdeutlicht die Problematik.

Unweit idyllischer Weiden am Lindenberg im Kanton Luzern, leben Kellers über 100 Mastmunis auf einem betonierten Innenhof – unter freiem Himmel, aber ohne je draussen gewesen zu sein.

Für die Luzerner Behörden haben diese Tiere Auslauf ins Freie, schreibt die «NZZ am Sonntag». Deshalb würden für die Mastmunis auch entsprechende Tierwohlbeiträge ausbezahlt. Zumindest bis jetzt.

Dies sei jedoch eine umstrittene Praxis, die nun sogar die eidgenössischen Räte beschäftigt. Denn es gehe um viel Geld. Der Bund fördert die Auslaufhaltung mit dem Programm «Raus». Jährlich werden 150 Millionen Franken an Landwirte verteilt, die ihren Tieren regelmässig Zugang ins Freie gewähren.

Vor 3 Jahren für 1,2 Millionen gebaut

«Für mich stehen meine Tiere klar draussen», sagt Landwirt Raphael Keller, gegenüber der «NZZ am Sonntag». «Sie sind an der frischen Luft, unter freiem Himmel», so der Landwirt. Auch bei Regen oder Schnee würden sie die Witterung spüren. Das würden sie sehr geniessen.

Der Landwirt hat vor 3 Jahren 1,2 Millionen Franken in den Stall investiert. «Ich habe fest damit gerechnet, dass ich die Beiträge für Auslaufhaltung erhalte», wird Keller zitiert. 

Plötzlicher Kurswechsel des Kanton Luzern

Anfangs lief alles wie geplant. Der Stall wurde vom Kanton Luzern bewilligt. Die Gelder seien geflossen. Doch eine Nachkontrolle im Jahr 2023 ergab, dass Kellers Stall nicht den Vorgaben des Tierwohlprogramms «Raus» entspricht. «Wir fühlen uns von den Behörden im Stich gelassen. Wir haben null Planungssicherheit», sagt Keller.

Laut Bundesamt für Landwirtschaft gilt seit dem 1. Januar 1999: «Der Auslauf muss sich sowohl unter freiem Himmel als auch im Freien befinden». Ein Innenhof, auch mit offenem Dach, sei keine Freifläche. Das Gutachten betont: «Im Freien» bedeute «ausserhalb des Gebäudes».

RAUS-Programm

Die Teilnahme am ethologischen Programm RAUS des Bundes ist freiwillig. Mit diesem Programm soll das Wohlbefinden der Nutztiere durch regelmässigen Auslauf ins Freie verbessert werden.

Betroffene Tierarten: Rindvieh, Pferdeartige, Ziegen, Schafe, Schweine, Kaninchen, Geflügel, Bisons und Hirsche.

Sämtliche Individuen einer Tierkategorie müssen gemäss den Programmanforderungen gehalten werden, um beitragsberechtigt zu sein.

Weidetiere benötigen

  • vom 1. Mai bis am 31. Oktober mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf einer Weide
  • vom 1. November bis am 30. April mindestens 13 Tage pro Monat Auslauf auf einer Auslauffläche oder einer Weide
  • Schweine, Kaninchen und Geflügel müssen täglich mehrere Stunden Auslauf haben

 Mehr Infos gibt es hier.

Uneinheitliche Umsetzung in den Kantonen

«Das BLW hat festgestellt, dass die ‹Raus›-Bestimmungen nicht in allen Kantonen gleich verstanden und vollzogen werden», heisst es im Gutachten.

Marcel Liner von Pro Natura kritisiert: «Die Idee des Programms war immer, mehr Tiere nach draussen auf die Weide zu bringen.» Innenhöfe im Stall seien für ihn «Absurditäten». «Die Konsumenten stellen sich vor, dass die Tiere wirklich raus ins Freie können», so Liner gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Für Liner sei die Praxis nicht nur eine Täuschung, sondern auch ökologisch problematisch: «Durch die Haltung auf befestigten Böden entstehen höhere Ammoniak-Emissionen als bei der Weidehaltung.» Diese Haltung dürfe nicht mit öffentlichen Geldern gefördert werden.

Gibt es mehr Fälle als angenommen?

Nach Bekanntwerden von Kellers Fall haben 20 weitere Luzerner Betriebe mit ähnlichen Laufhöfen Selbstanzeige erstattet, schreibt die «NZZ am Sonntag». Insgesamt seien über 30 Fälle bekannt – womöglich ist das nur die «Spitze des Eisbergs». «Schweizweit sind Hunderte Betriebe betroffen, die nicht konform sind», sagt Markus Kretz, Präsident des Luzerner Bauernverbands. «Es ist eine Katastrophe, dass sich die Bauernfamilien nicht auf die Regeln verlassen können und sich dauernd alles ändert.»

Bauernvertreter fordern nun eine Anpassung der Vorschriften. Pius Kaufmann (Mitte) und Damian Müller (FDP) haben parlamentarische Vorstösse eingereicht, damit auch Innenhöfe «Raus»-konform sind. Der Ständerat hat dem Anliegen bereits zugestimmt.

Keller hofft auf einen Entscheid im Nationalrat. «Es geht um unsere Existenz», sagt er. Die Unsicherheit belaste die ganze Familie. Er bleibt überzeugt: «Wenn sie im Wind stehen würden, wären sie dauernd krank und am Husten.»

Kommentare (23)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • bruno | 28.07.2025
    Ich schreibe es nochmals das im Beitrag erwähnte Problem hat nichts mit raus zu tun schlechter Bericht .
    Es geht um die Tierwohlbeiträge nichts anderes.
    Für das brauchts nur ein Bewilligter Laufhof das ist in den meisten fällen von den Kantonalen Ämter X mal geprüft und bewilligt wen man sich nicht auf das verlassen kann Wirt es schwierig weil jeder legt es wider anders aus und meistens von Menschen die noch nie in einem Stall wahren und keine Praktische Erfahrung haben .
    Darum nochmals alle Direktzahlungen Abschaffen allen Ämter und Kontrolleuren kündigen und nur noch den Tierschutz Kontrollieren aber richtig .
    Alles Geld dann auf die Produkte aufschlagen damit nicht die! das Geld bekommen die nichts machen sondern die wo zu ihrer Sache schauen
  • Tschirren Stefan | 08.07.2025

    Habe ich schon lange Bemerkt! Die Kontrollen verlaufen Wilkürlich! Es sind noch lange nicht alle Betriebe gleich Überprüft!! Besonders im Kanton Bern gibt es immer noch Betriebe die bei einer Richtigen Kontrolle längst Geschlossen sein müssten! Stichwort Güllengrube Mistplatz Tierhaltung. Aber wenn es bei Kontrolören zuhause nicht Besser aussieht! Ich hoffe Die Medien bleiben dran den dieser verdeckte Missstand gehört schon lange an das Licht! Ich habe diese Wilkürlichen Kontrollen selber Erfahren! 11 Jahre alles in Ortung und im 12 Ohne Änderung werden andere Masse Konntroliert! Sonst bringen Die Aufgeblasenen Kontrollstellen ihren Lohn nicht mehr zusammen!

  • Markus Mülller | 08.07.2025
    Dies ist ein Versagen der Bauernverbände. Jahrelang haben die Kontrollorganisationen bestimmt was gilt und heute nützen sie dies aus um willkürlich Bussen zu verteilen. nur ein Beispiel schlechter Verbandsarbeit Wir wurden böswillig abhängig gemacht von den DZ.
  • Küsu | 08.07.2025
    Ich verstehe die Diskussion nicht,es heisst ja RAUS und das heisst ganz Raus und das heisst auch das während der Vegetation die Tiere auf die Weide können und wenn Sie das nicht vertragen würde ich mir überlegen die Rasse zu wechseln.
  • Marcel | 08.07.2025
    was mich am meisten ansch.... : SRF-Beitrag in den Nachrichten. Es geht nur darum, dass die Bauern zu viel Geld beziehen, aber in die Tiefe geheh die Beiträge nicht. Verständlich wenn der Hörer dann wieder negatibv über die Bauern urteilt. DANKE SRF!!!
  • Jakob | 07.07.2025
    Wenn ein Tierhalter den Unterschied von RAUS und BTS nicht kennt, hat er seine Pflicht nicht erfüllt. Ja, die Flucht von Gesetzen und Verordnungen in der Landwirtschaft ist gross. Wer sich aber nicht laufend damit beschäftigt und auseinander setzt muss sich nach einer Investition von 1.5Mio. nicht beklagen " Es geht um die Existenz "
    • Joggeli | 08.07.2025
      ... immerhin sind seit der Einführung von RAUS im 1994 nun schon 31 Jahre vergangen!!!!! Und bei einer Planung eines Stalles von 1.5 Mio. sollte auch eine Konsultation der DZV möglich sein. Siehe Art. 75 und deren Anhang!

      Wo es aber seit ein paar Jahren Diskussionen gegeben hat, ist nicht am Prinzip der sommerlichen Weide von nun 4 Aren je GVE, sondern an neuen Ställen mit ringsum geschlossenen Wänden und trotzdem offenem Dach; auch nachzulesen bei Art. 75 DZV. Eine Seite hat offen zu sein.

      Interessant ist noch der Widerspruch im Artikel, wo Keller zu Beginn von der frischen Luft bei Regen und Schnee schwärmt und dann zum Schluss doch noch gegen den Wind im Auslauf ist, wo die Tiere dauernd krank seien. Hat der auch schon mal beobachtet, wo sich die Rindviehcher auf der Weide aufhalten: meist an einem "luftigen" Ort...
    • bruno | 28.07.2025
      ist nicht so da nützt alles informieren nichts
  • bruno | 07.07.2025
    Das stimmt alles nicht Laufhöfe gehören zu BTS Beitrag.
    Hat nichts mit weide zu tun für das haben wir den weide Beitrag

    Rausbeitrag gibt's nur wen die Tiere Auslauf auf die weide haben.

    Der lauf Hof muss aber sicher nicht Zugang zu aussen haben das steht nirgends .

    Am besten Schaft ihr alle Beiträge ab dann gibt's nicht solche Bevormundung.
    Besser ein Verehrer Breis und Ehrlich sein zu uns Landwirten kann nicht sein das Mann eine Bewilligung bekommt, für was angeblich nicht erlaubt ist Beinlich!!!!!!!!!!!!!!!!!
    • Gottfried | 08.07.2025
      Bei der Baubewilligung werden nur die gesetzlichen Vorgaben geprüft. Freiwillige DZ-Programme und/oder Label-Anforderungen werden nicht geprüft. Hier ist bei einem entsprechenden Auftrag ganz klar der Architekt und/oder der Stalleinrichter in der Pflicht. Auch der Bauherr darf sich schlau machen, oder Unterstützung holen.
  • Alpöhi | 07.07.2025

    Während der Vegetation ist ganz klar gehören die Tiere auf die Weide,Milchleistung hin oder her, sonst keine Beiträge, ende der Diskussion.

    • bruno | 09.07.2025
      Spinner
    • Alpöhi | 09.07.2025
      An Bruno ist jeder der die Wahrheit sagt ein Spinner?
  • Dänu | 07.07.2025
    Entlich geht’s voran das ist kriminell was da vor sich geht und nicht nur das
    • bruno | 10.07.2025

      was?

  • Jnes Ryser | 07.07.2025
    Liebe Bauern, dass Landwirtschaft heute nicht mehr einfach ist verstehe ich, denn Bern meint heute,,hü,, und morgen ,,ho,,das dürfte einfach nicht sein! ABER seid ehrlich, Tiere nur auf Weide lassen wenn Geld fliesst? Raus kann doch nicht heissen, Tiere in eigenen Exkrementen im Auslauf stehen lassen! Sorry, aber so darf es nicht sein, das ist eine Qual für die Tiere ! Dies macht mich traurig und wütend:(
  • Sännetoni | 07.07.2025
    Laut Bundesamt für Landwirtschaft gilt: «Der Auslauf muss sich sowohl unter freiem Himmel als auch im Freien befinden». Ein Innenhof, auch mit offenem Dach, sei keine Freifläche. Das Gutachten betont: «Im Freien» bedeute «ausserhalb des Gebäudes». Jetzt die Goldene Frage. Der innenhof ist ja nicht überdacht also Fraglich was jetzt wieder gilt. Im Sommer verständlich das die Tiere weiden gehen im Winter dafür den Laufhof nutze . Aber eben die Ämter wiedersprechen sich ja schon selbst wie man im Text merkt. Es ist zum davon laufen. Für jedes Gesetz das wir haben gibt es wieder andere welche im Wiederspruch dazu stehen
  • Äedu | 07.07.2025
    Dieser Fall zeigt die wahre Realität.
    Bundesbern und ihre Beamten sind meilenweit von der Landwirtschaftlichen Basis und Praxis entfernt.
    Es ist tragisch das Beamte ihn Bern, so wursteln können. Es wird Zeit, das sich unsere Verbände und unsere Landwirtschaftlichen Politiker endlich für uns einsetzen und zwar mit Herzblut und nicht nur lächelnd auf Fotos und vor der Kamera.
  • Kritiker | 07.07.2025
    Da reden wir ganz klar von Beamtenwillkür.
  • Gesunder Menschenverstand | 07.07.2025
    Die Spielregeln werden geändert...
    Gestern Nachrichten im Schweizer Radio gehört.
    Da wurden die Bauern als Straftäter hingestellt, weil sie unrechtmässig Raus- Beiträge bezogen haben!
    ---> Wenn wir uns nicht wehren, machen sie immer weiter.
    • Junger Hogerbauer | 07.07.2025
      Während der Weidesaison braucht man 4 a Weidefläche pro GVE und man muss 26 Tage pro Monat weiden um das RAUS zu erfüllen. Das ist schon lange so. Es ist nicht neu.
    • Wälchli Urs | 07.07.2025
      Nein, im Reglement vom BLW steht das die Tuere regelmässigen Auslauf ins Freie haben müssen, es steht niergends das sie regelmässigen Auslauf auf einer Weide haben müsse! Frei ist nicht gleich Weide!
    • Eric S. | 08.07.2025
      Was heisst hier wehren. Missbrauch ist strafbar und kriminell. Und die Definition von Auslauf und Draussen ist jedem mit gesundem Menschenverstand klar. Werdet nicht spitzfindig nur weil ihr auf das Geld scharf seit.
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