Seit Jahresende wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Fälle der Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt, wie die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mitteilt.
Es handelte sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist. Im aktuellen Seuchengeschehen seien Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Vorschriften angepasst
Laut AGES hat die Geflügelpest Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor und in den vergangenen Monaten bereits zu grossen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt.
Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich davon auszugehen ist, dass das Virus nun auch in der heimischen Wildvogelpopulation verbreitet ist, sind die Biosicherheitsvorschriften für Geflügelhalter in Österreich angepasst worden.
Stallpflicht wird in bestimmten Regionen wieder eingeführt
Das bedeutet, dass in jenen Regionen, die bereits jetzt als «Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko» ausgewiesen sind, Geflügel ab dieser Woche bis auf weiteres in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen gehalten werden müssen. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums soll demnächst erlassen werden.
Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z.B. durch Fütterung im Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw.