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Antibiotika-Einsatz nahm 2022 stark ab 

Die verkaufte Gesamtmenge Antibiotika in zugelassenen Tierarzneimitteln nahm auch im Jahr 2022 ab. Seit 2017 nahm die verbrauchte Menge langsam, aber stetig ab. Von 2021 auf 2022 gab es mit 12 % eine grössere Reduktion. In den letzten 10 Jahren sei die Gesamtmenge um 51 % zurückgegangen, teilt die Branchenorganisation Fleisch mit.

Antibiotikaresistenzen sind ein weltweites Problem. Umso erfreulicher sei es, wie sich die Sensibilisierung dafür in der Schweiz auszahle. Dies zeige sich in der stark rückläufigen Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung, schreibt Proviande in einer Medienmitteilung. 

Prophylaktische Abgabe seit 1999 verboten

Seit 1999 ist es in der Schweiz verboten, Nutztieren prophylaktisch oder zur Leistungssteigerung Antibiotika zu verabreichen. Ausserdem wird die Abgabe in der Schweiz stark kontrolliert. Das sei bereits die beste Vorsorge, denn «Antibiotikaresistenz wird durch die übermässige und unsachgemässe Anwendung von Antibiotika bei Mensch und Tier verstärkt», erklärt Regula Kennel, Leiterin des Bereichs Entwicklung und Nachhaltigkeit bei Proviande.

Dies kann geschehen durch «unnötige Verabreichung bei viralen Infektionen, Verabreichung eines falschen Antibiotikums, zu häufige Verabreichung (Prophylaxe), zu schwache Dosierung oder vorzeitigen Abbruch der Behandlung», heisst es in der Mitteilung weiter. 

Verantwortungsbewusster Einsatz

In der Nutztierhaltung erfolgt der Antibiotikaeinsatz unter tierärztlicher Aufsicht und wird seit 2019 in einer zentralen Datenbank erfasst. Ohne Vereinbarung kann der Tierhalter keine Arzneimittel vorrätig halten. «Erkrankt ein Tier, muss der Tierarzt grundsätzlich vorbeikommen. Wichtig ist der sorgfältige und verantwortungsbewusste Einsatz, denn kranke Tiere müssen behandelt werden – wenn notwendig mit Antibiotika», schreibt Proviande.

Der Tierhalter muss ein Behandlungsjournal der auf Verschreibung hin eingesetzten Arzneimittel führen. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gibt es strikte gesetzliche Auflagen, deren Einhaltung regelmässig kontrolliert wird. Dazu gehört die Absetzfrist nach einer Behandlung mit Antibiotika. «Muss ein Tier wegen einer bestimmten Krankheit ein Antibiotikum erhalten, darf es während einer festgelegten Zeit nicht geschlachtet werden, nämlich, bis das Medikament in seinem Körper abgebaut ist», so Proviande weiter.

Hier finden Sie den Bericht des Bundesamtes  für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über die Antibiotikavertriebs- und Resistenzdaten der Veterinärmedizin (ARCH-Vet Bericht).

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