/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Bald wird jede Herde kontrolliert: Mitmachen ist obligatorisch

Am 1. Oktober startet das nationale Programm zur Bekämpfung der Moderhinke. Jede Schafhaltung wird kontrolliert, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Luzern. Mitmachen ist für alle Schafhalter obligatorisch. Befallene Betriebe werden gesperrt und müssen saniert werden. Das Impfen gegen Moderhinke ist seit dem 24. Juni diesen Jahres bis Ende des Bekämpfungsprogramms verboten.

ats/pd |

Gefürchtet und verbreitet ist sie, die Moderhinke bei Schafen. Schätzungsweise 25 bis 40 Prozent der Schafbestände in der Schweiz sind infiziert, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Die Klauenkrankheit sei schmerzhaft und stelle nicht nur ein erhebliches Tierschutzproblem dar, sondern führe für die Schafhalter zu grossen wirtschaftlichen Verlusten.

Lokale Bekämpfungsversuche waren bisher nicht nachhaltig. Immer wieder ist es laut Mitteilung, nach einer Sanierung zu Reinfektionen durch Kontakt mit erkrankten Tieren und Herden gekommen.

Einmal im Jahr Kontrolle

Nun wurde – «auch auf Wunsch der Schafhalter-Branche», wie der Kanton Luzern schreibt – eine nationales Bekämpfungsprogramm lanciert, welches am 1. Oktober startet und fünf Jahre lang andauert. Ziel sei es, dass bis 2029 weniger als ein Prozent der Schafbestände in der Schweiz mit Modernhinke infiziert seien.

Dazu werden neu alle Schafbestände einmal jährlich kontrolliert und erhalten einen Gesundheitsstatus, der auf der Tierverkehrsdatenbank eingetragen ist. Befallene Bestände werden gesperrt und müssen saniert werden, schreibt der Kanton Luzern.

Was ist Moderhinke?

Die Moderhinke  ist eine bakterielle Erkrankung und betrifft vor allem Schafe. Die Krankheit ist für betroffene Tiere sehr schmerzhaft und muss deshalb auch gemäss Tierschutz konsequent bekämpft werden. Ungefähr jede vierte Herde in der Schweiz ist betroffen.

Betroffene Tiere lahmen und grasen typischerweise auf den Vorderknien ruhend oder liegend. Häufig folgen Abmagerung und Milchleistungsrückgang. Dieser führt zu einer schlechteren Gewichtszunahme bei Lämmern. Die Folge für Tierhalterinnen und Tierhalter sind wirtschaftliche Einbussen wie tiefere Verkaufserlöse und höhere Behandlungskosten.

Die Krankheit wird durch das weltweit verbreitete Bakterium  Dichelobacter nodosus  verursacht. Gemäss Schätzungen leiden in der Schweiz in jeder vierten Schafhaltung Tiere an typischen Krankheitsanzeichen der Moderhinke.

Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um die Moderhinke.

Entweder mitmachen oder ein gesperrter Betrieb

Die erste Untersuchungsperiode dauert vom 1. Oktober 2024 bis am 31. März 2025. Bis dahin soll jeder Schafbestand besucht, untersucht und mit einem Gesundheitsstatus versehen sein. «Die Tierärztinnen und Tierärzte planen in Absprache mit den Tierhaltenden die Termine für die Probeentnahme», heisst es in der Mitteilung.

Die Kosten für die Erstuntersuchung sowie die erste Untersuchung nach erfolgter Sanierung (sofern erforderlich) würden zu Lasten der Tierseuchenkasse gehen. Die Selbstbeteiligung der Schafhalterinnen und -halter an den jährlichen Untersuchungskosten betrage 30 Franken pro Sammelprobe (zehn Tiere), maximal aber 90 Franken pro Schafherde.

«Für die Tierhaltenden besteht eine Mitwirkungspflicht am nationalen Bekämpfungsprogramm», betont der Kanton. Sprich die Teilnahme am Sanierungsprogramm ist für jeden Schafhalter obligatorisch. Wird die Probenahme verweigert und liege am Ende der Untersuchungsperiode kein Untersuchungsresultat vor, werde die betroffene Tierhaltung gesperrt und die Beprobung angeordnet, steht in der Mitteilung.

Gesundheitsstatus auf Tierverkehrsdatenbank ersichtlich

Ziel jedes Betriebes ist ab dem 1. Oktober bis spätestens am 31. März 2025, ob freiwillig oder nicht, den Moderhinke-Status «frei» zu erreichen. Bei einem allfälligen Nachweis des Moderhinke-Erregers wird die betroffene Tierhaltung unter einfache Sperre 1. Grades gestellt und erhält den Moderhinke-Status «gesperrt» (in der TVD ersichtlich).

Sie darf keine Tiere mehr kaufen oder verkaufen und keine Tiere mehr bewegen, ausser direkt zur Schlachtung (erfordert ein Begleitdokument der Tierseuchenpolizei). Die Sperre wird nach einer Sanierung der Herde und einem negativen amtlichen Test wieder aufgehoben.

Sanierung von befallenen Schafbeständen

Die Sanierung liegt in der Verantwortung der Schafhaltenden. Die Sanierung stützt sich auf drei Säulen: korrekter Klauenschnitt, wiederholte Klauenbäder und Massnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion der genesenen Tiere (Biosicherheit, z. B. Hygiene beim Klauenschneiden, Entsorgung des Klauenschnitts über den Kehricht, saubere und trockene Einstreu, saubere Weiden und Treibwege, Absonderung erkrankter Tiere). Für die Sanierung sind mindestens 6 Wochen einzuplanen

Die Sanierung von Herden mit Moderhinke muss beginnen, sobald die ersten Symptome auftreten oder ein positives Laborergebnis vorliegt. Die Nachprobe, die den Sanierungserfolg bestätigen soll, kann frühestens 10 Tage nach dem letzten Klauenbad und frühestens 3 Wochen nach dem letzten positiven Befund entnommen werden.

Im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenz Schweiz (StAR) ist der Einsatz von Antibiotika zur Bestandssanierung nicht indiziert. Der Einsatz von Antibiotika in Ergänzung zu Klauenbädern wird in Einzelfällen beischweren Krankheitsverläufen (Moderhinke-Stadien 4 und 5) empfohlen. In diesem Fall ist auch der Einsatz von Entzündungshemmern angezeigt. Wenn ein Schaf mit Antibiotika behandelt wurde, muss bis zum erneuten Test normalerweise 10 Tage zugewartet werden 

Die Impfung gegen Moderhinke ist ab dem 1. Juni 2024 bis zum Ende des Bekämpfungsprogramms (maximal 5 Jahre) verboten.

Weitere wichtige Infos zur Sanierung und rund um das Bekämpfungsprogramm finden Sie hier

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr eure Tiere abgealpt?

    • Ja, alle Tiere:
      24%
    • Nein, erst nächste Woche:
      28.63%
    • Nein, in der letzten Septemberwoche:
      14.11%
    • Nein, erst im Oktober:
      8%
    • Noch nicht alle Tiere:
      17.68%
    • Habe keine Tiere auf der Alp:
      7.58%

    Teilnehmer insgesamt: 475

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?