Donnerstag, 23. März 2023
01.02.2023 09:51
Tierseuche

Basel: Zwei Fälle von Vogelgrippe

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Von: sda/blu

In Basel-Stadt sind in den vergangenen 14 Tagen zwei Fälle von Vogelgrippe entdeckt worden. Zwei Wildvogel-Kadaver wurden vom Veterinäramt bei einer Untersuchung positiv auf Vogelgrippe getestet, wie das Gesundheitsdepartement am Mittwoch mitteilte.

Bei den beiden Fällen handelt es sich um eine Lachmöwe und einen Graureiher. Weitere Funde von toten Wildvögeln erwiesen sich bislang als negativ auf das Vogelgrippevirus, wie es weiter in der Mitteilung heisst.

Ganze Schweiz Kontrollgebiet

Das sogenannte aviäre Influenzavirus (HPAI) ist derzeit in ganz Europa verbreitet. Es sei anzunehmen gewesen, dass das Virus mit dem Wintervogelzug auch die Schweiz erreichen könnte, schreibt das Gesundheitsdepartement. Wildvögel, die aufgrund einer Ansteckung mit dem Virus verenden, seien aktuell nicht ungewöhnlich. So habe auch diesen Winter auch in anderen Regionen der Schweiz positive Wildvogel-Fälle gegeben.

Deshalb gilt gemäss Mitteilung die ganze Schweiz seit dem 28. November 2022 bis mindestens am 15. Februar 2023 als Kontrollgebiet. Für die Geflügelhaltung gelten besondere Vorschriften, um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Das Gesundheitsdepartement bittet darum, tote Wildvögel mit dem Angaben zum Fundort dem Veterinäramt oder der Polizei zu melden. Zudem sollten die toten Vögel nicht berührt werden, wie es weiter heisst.

Vorschriften für Geflügelhaltende

Seit Montag, dem 28. November, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen:

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» kann vorläufig weiterhin verwendet werden.

Fälle im Tessin, Luzern und Zürich

Vergangene Woche wurde die Vogelgrippe bei einer Mittelmeermöwe in Sursee LU nachgewiesen. Der Wildvogel am Rand der Altstadt mit typischen Symptomen aufgefunden worden. Da es sich um einen Wildvogel handle und keine Nutzgeflügelhaltungen direkt betroffen seien, ändere sich für den Kanton Luzern an den seit Ende November schweizweit geltenden Massnahmen nichts, teilten die Behörden mit. Es zeige sich jedoch, dass das Virus auch in der Wildvogelpopulation im Kanton Luzern zirkuliere und die verhängten Vorsichtsmassnahmen «unbedingt weiterhin zu befolgen» seien.

Ende November vergangenen Jahres war das Virus bei einem Schwan im Tessin nachgewiesen worden. Zuvor trat die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich auf.

Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden.

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