Rinder, die das Blauzungenvirus in sich tragen, können Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien aufweisen.
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Seit September 2024 sind in Österreich über 220 Fälle der Blauzungenkrankheit (BT) registriert worden. Laut Landwirtschaftskammer Österreich entfielen 155 Ausbrüche auf den Serotyp 3 (BTV-3), 58 auf den Serotyp 4 (BTV-4). Am 8. August 2025 kamen erstmals auch Fälle des Serotyps 8 (BTV-8) in Kärnten und der Steiermark hinzu.
Virus über Balkan und Italien eingeschleppt
Das Auftreten von BTV-8 sei zu erwarten gewesen, so die Landwirtschaftskammer. Bereits seit Juni 2025 war ein neuer Seuchenzug dieses Serotyps über die Balkanstaaten dokumentiert worden.
Fälle wurden aus Nordmazedonien, Griechenland, Slowenien, Italien, Serbien, Kroatien und Bulgarien gemeldet. In Italien tauchte BTV-8 erstmals am 18. Juli 2025 in Friaul-Julisch Venetien auf.
Landwirtschaftskammer rät zu Impfungen
Um Tierleid und Behandlungskosten zu vermeiden, empfiehlt die Landwirtschaftskammer Landwirten, ihre Bestände zu impfen. Zwar verhinderten die Vakzine keine Ansteckung, sie könnten aber schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle weitgehend vermeiden. Für Fleisch und Milch gilt nach einer Impfung keine Wartezeit.
Eine Pflichtimpfung ist in Österreich nicht vorgesehen. Allerdings ist eine Impfung in vielen Fällen Voraussetzung für den Export empfänglicher Tierarten in andere EU-Mitgliedstaaten.
Impfstoffe in EU temporär zugelassen
Seit März 2025 verfügen zwei Impfstoffe für Schafe und Rinder über eine temporäre EU-Zulassung. In Österreich können weiterhin alle drei zugelassenen Präparate eingesetzt werden.
Da bislang jedoch Daten zur Dauer des Impfschutzes fehlen, bringen Impfungen derzeit noch keine Handelserleichterungen. Für geimpfte Tiere gelten bei Verbringungen dieselben Bedingungen wie für ungeimpfte.