Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine sogenannte Allgemeinverfügung für die Verwendung des Impfstoffes erlassen, teilt das BLV mit.
Die Verfügung wurde erlassen, weil laut der Mitteilung das Handeln dringend ist und die Seuche in vielen Tierhaltungen aufgetreten ist. Aktuell sind über 1000 Tierhaltungen in 20 Kantonen betroffen.
Mildert den Verlauf
Die Impfung schützt die Tiere zwar nicht vor der durch Mücken übertragenen Krankheit, kann aber deren Verlauf mildern. Die Impfung sei nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Sie wird empfohlen, ist aber freiwillig und muss von den Tierhalterinnen und -haltern bezahlt werden.
Geimpft werden kann gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3). Die Impfung erfolgt durch die Bestandestierärzte im Auftrag der Tierhaltenden, heisst es in der Mitteilung. Mehr Infos finden Sie hier.
Blauzungenkrankheit
Ende August 2024 wurden in der Schweiz erstmals Fälle von BTV-3 nachgewiesen. Die Krankheit wird über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet.
Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Lahmheit und Aborte. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung zeigen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende Tierseuche und somit meldepflichtig. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Wegen Notlage anwenden
In der EU gebe es gesetzliche Grundlagen, damit Mitgliedsländer unter bestimmten Umständen nicht zugelassene Impfstoffe verwenden können, in der Schweiz hingegen nicht, so das BLV. Das Bundesamt und das Heilmittelinstitut Swissmedic stützen ihre Allgemeinverfügung auf einen Artikel im Tierseuchengesetz.
Begründet wird das mit der Dringlichkeit und vielen von der Blauzungenkrankheit betroffenen Tierhaltungen. Konkret erlaubt das Gesetz, «alle Massnahmen zu treffen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung angezeigt erscheinen, um das Auftreten und die Ausdehnung einer Tierseuche zu verhindern».
Rasches Handeln wegen der Blauzungenkrankheit fordert vor Kurzem auch eine Parlamentskommission , mit einer einstimmig verabschiedeten Motion. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) verwies dabei auf die Möglichkeit in den EU-Ländern, die Impfung in einer Notlage anwenden zu können.
Über 1000 Tierhaltungen betroffen
Am 11. Oktober war der Serotyp BTV-3 in gut 1000 Tierhaltungen aufgetreten und der Serotyp BTV-8 in rund 150. betroffen, wie aus einer Liste des BLV hervorging.
In über 20 Kantonen wurde mindestens ein Serotyp nachgewiesen. Für Menschen ist die Seuche ungefährlich.
Bultavo3:
Schafe eine Impfung.
Rindvieh 2 Impfungen im Abstand von 3 Wochen.
Beginn der Immunität nach 3 Wochen.
Dauer der Immunität ca. 1 Jahr.
Das zu wissen wäre noch wichtig.
Es ist ein Totimpfstoff!