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Braucht es Anwälte für Tiere?

Morgen Dienstag findet sich der Verein «Tier im Fokus» bei der Bundeskanzlei im Berner Bundeshaus ein. Sie reichen eine von rund 5’000 Personen unterzeichnete Petition ein. Diese fordert subjektive Rechte für Tiere und eine Tieranwaltschaft. Der Bundesrat sieht keinen rechtlichen Bedarf und verweist auf die Veterinärämter.

Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) reicht morgen Dienstag im Bundeshaus eine Petition für subjektive Rechte für Tiere und eine unabhängige Tieranwaltschaft ein.

Die Petition sei sei als flankierende Massnahme für einen historischen Vorstoss im Nationalrat gedacht, wie die Organisation in einer Medienmitteilung verkünden lässt.

«Immer mehr Leute unterstützen subjektive Rechte für Tiere»

Aktive von Tier im Fokus (TIF) treffen sich am Dienstag um 13 Uhr für einen Fototermin bei der Bundeskanzlei beim Berner Bundeshaus. Dort werden sie die Einreichung ihrer Petition «Tieranwalt­schaft und Rechte für Tiere» feiern, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Petition wurde innert weniger Wochen von rund 4’900 Personen unterzeichnet. «Immer mehr Leute unterstützen subjektive Rechte für Tiere», sagt sich TIF-Mediensprecher Tobias Sennhauser. 

Die Petition sei als eine flankierende Massnahme zum Postulat «Effizienteren Tierschutz durch Interessensvertretung» (24.3296) von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) gedacht. Diese Vorstoss sei historisch: «Erstmals überhaupt befindet das Schweizer Parlament über subjektive Rechte für Tiere», sagt Sennhauser. Neben Tierrechten fordert Munz in ihrem Postulat eine unabhängige Tieranwaltschaft, was den Vollzug des Tierschutzes verbessern würde.

Stellungnahme des Bundesrates

Unterdessen hat der Bundesrat auf das Postulat von Martina Munz mit einer Stellungnahme reagiert. Er sehe darin keinen Bedarf für die Beantwortung der rechtlichen Grundlagen einer Tieranwaltschaft im Rahmen des Postulats. Zudem verweist er auf die Veterinärämter, von denen heute bereits einige über Parteistellung im Strafverfahren verfügen würden, heisst es in der Mitteilung von TIF. 

Tier im Fokus zeigt sich enttäuscht ob der Zurückhaltung des Bundesrates. «Der moralische Status der Tiere wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger», sagt Sennhauser. Entsprechend sollte die Gesellschaft den Tieren auch vor Gericht den nötigen Respekt entgegenbringen. Zudem komme es bei den Veterinärämtern zu Interessenkonflikten, weshalb sie die Tiere nur unzureichend vertreten können, schreibt TIF weiter. 

-> Hier können Sie die Stellungnahme des Bundesrates nachlesen. 

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Claman Patricia | 25.05.2024
    Es ist höchste Zeit, dass wir für die Rechte der Tiere einstehen. Das Tier-Nutzgesetz welches fälschlicherweise als Tier-Schutzgesetz bezeichnet wird ist ungenügend um die Interessen der Tiere zu gewährleisten.
  • Sylvie Guibert | 24.05.2024
    OHNE ZWEIFEL! brauchen Tiere Anwälte!
    • Reinhard Mäder | 24.05.2024

      Ja, leider gibt es auch unter den Bauern viele schwarze Schafe, was den Ruf aller Bauern extrem schädigt. Kein Wunder wenn bald alles Vegis sind. Der Bund macht sichs wieder einfach...

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