Die Anpassungen sind bis zum 24. Mai 2024 in der Vernehmlassung. Sie zielten darauf ab, BVD-freie Tierhaltungen besser vor dem Virus zu schützen und die Tierseuche in der Schweiz endgültig auszurotten, schrieb das Bundesamt für für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag.
BVD befällt vor allem Rinder. Bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zu Fehlgeburten führen, oder es werden Kümmerer geboren, Kälber mit vermindertem Wachstum. Die Vernehmlassung zur Revision der Tierseuchenverordnung startet am 15. Februar und endet am 24. Mai 2024.
BVD
BVD ist eine durch einen Virus verursachte bedingte Durchfallerkrankung. Betroffen sind Wiederkäuer, vor allem Rinder. Aber auch Schafe und Ziegen oder Wildwiederkäuer können sich mit dem BVD-Virus infizieren. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Die BVD-Erreger, die BVD-Viren, gehören zu den Pestiviren.
Während der Grossteil der BVD-Infektionen symptomlos, d.h. vom Landwirt unbemerkt abläuft, erkranken einige Tiere schwer an Durchfall, Fieber, Nasen- und Augenausfluss sowie Erosionen (nässende Substanzverluste) am Flotzmaul. Bei trächtigen Tieren können im Falle einer Erstinfektion Fruchtbarkeitsstörungen beobachtet werden. Infektionen zu Beginn der Trächtigkeit können zum Umrindern führen. Eine Infektion während dem zweiten bis vierten Trächtigkeitsmonat kann einen Frühabort auslösen. Infektionen in der zweiten Trächtigkeitshälfte verlaufen in der Regel für die nun immunkompetenten Föten komplikationslos, d.h. sie bilden Antikörper und eliminieren das Virus.
Kälber, die sich im Mutterleib mit BVD -Viren anstecken, können persistent infizierte, sogenannte PI-Tiere werden. Sie streuen lebenslang Viren und stellen daher die Hauptansteckungsquelle dar.
Direkte oder indirekte Kontakte mit empfänglichen Tieren (Aerosole; Belecken; Gerätschaften etc.) führen zu einer akuten (vorübergehenden) Infektion mit anschliessender Ausbildung einer langanhaltenden belastbaren Immunität. Die Präsenz eines PI-Tieres in einer Herde führt meist zu einer fast vollständigen Durchseuchung. Viele PI-Tiere verschwinden vor der ersten Laktation aus der Population; meist krankheitsbedingt (Sekundärinfektionen, Mucosal Disease MD) oder wegen ungenügender Leistung (Kümmern).
In der Schweiz sind Impfungen gegen BVD verboten. BVD ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.
Border Disease wird meldepflichtig
Eine zweite Krankheit, die Border Disease bei Rindern, will der Bund neu als zu bekämpfende Tierseuche bezeichnen. Das bedeutet, dass Krankheitsfälle meldepflichtig werden. Border Disease ist eine Infektionskrankheit. Sie kann die gleichen Symptome verursachen wie BVD und deren Überwachung stören.
Border Disease tritt vor allem bei Schafen und Ziegen auf. Zunehmend erkranken aber auch Tiere der Rindergattung daran. Mit der Kategorisierung soll die Krankheit unter Kontrolle gehalten werden, und es sollen potenzielle gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden vermieden werden.
Im Zuge der Anpassung der Tierseuchenverordnung wird die Cryptosporidiose aus dem Katalog der zu überwachenden Seuchen gestrichen. Diese Darmerkrankung kann verschiedene Tierarten betreffen. Die Streichung hat keinen Einfluss auf die Behandlung erkrankter Tiere. Zudem erfolgen Anpassungen bei der Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers, insbesondere bei der Kontrolle der Hummelnester.
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