/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Hunde vor dem Hitzetod bewahren

Bald werden sommerliche Temperaturen unsern Alltag begleiten. Genüsslich werden wir dann wieder mit T-Shirt und kurzen Hosen unterwegs zu sein. Doch die Hitze birgt auch Gefahren, nicht nur für uns Menschen. Gerade wenn Hunde bei praller Sonne im parkierten Auto zurückgelassen werden, kann dies für sie tödlich enden. Hier erfahren Sie wie sie Hunde aus dieser Lage befreien, ohne dafür belangt zu werden

Der Schweizer Tierschutz (STS) zeigt in einer Medienmitteilung auf, wie Sie als aufmerksamer Passant Hunde aus einem parkierten Auto befreien und also vor dem Hitzetod bewahren können, ohne dass sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Werden Hunde in der warmen Jahreszeit in einem an der Sonne stehenden Auto zurückgelassen, droht ihnen schon nach kurzer Zeit der Hitzetod, schreibt der STS weiter. Innerhalb kurzer Zeit kann die Temperatur im Fahrzeug auf bis zu 60 Grad ansteigen. Wenn Sie einen Hund aus einem parkierten Auto befreien wollen, müssen Sie einige Punkte beachten, um nicht rechtlich belangt zu werden.

Hitzetod durch Kreislaufversagen

Als Faustregel gilt: Bei direkter Sonneneinstrahlung heizt sich der Fahrzeuginnenraum pro Minute um ein Grad auf. Schon bei einer Aussentemperatur von 30 Grad werden in kurzer Zeit Werte von bis zu 60 Grad erreicht. Daran ändern auch geöffnete Fenster nicht viel.

Der geringe Luftraum und die fehlende Luftzirkulation im Auto machen es dem Tier unmöglich, die Wärme durch Hecheln abzugeben. Bei fortschreitender Hitzebelastung kann es zum Hitzetod durch Kreislaufversagen kommen.

 

Jährlich werden rund ein Dutzend Hundehalter wegen Zurücklassens von Hunden im überhitzten Auto verurteilt, zum Teil zu Bussen von mehreren hundert bis über tausend Franken.

Richtiges Vorgehen

Bei einer Befreiungsaktion sollten immer folgende Grundsätze beachtet werden. So haben Sie als aufmerksamer Passanten aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten:

  • Sind Sie in einem Einkaufszentrum, lassen Sie sofort die Autonummer ausrufen, um den Besitzer des Hundes und des Autos möglichst schnell zu finden
  • Ist der Besitzer nicht auffindbar, alarmieren Sie sofort die Polizei und einen Tierarzt
  • Schlagen Sie die Scheibe nur ein, wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder gar nicht erscheint – oder wenn Sie sehen, dass ein Notfall vorliegt
  • Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln und Speicheln, Herumspringen im Fahrzeug, Kratzen an Scheiben und Türen, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Erbrechen, Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit.
  • Befreiten Hund in den Schatten legen, Atemwege und Rachenraum freihalten, Körper und Beine mit nassen, kühlen Tüchern befeuchten, Maulhöhle mit kaltem Wasser benetzen. Überlassen Sie die weitere Behandlung dem Tierarzt.
  • Erstellen Sie zur eigenen Absicherung ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, bestätigt von weiteren Augenzeugen, ergänzt durch Handyfotos oder - filme. Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer, die über die Rettungsaktion verärgert sind, könnten Schadenersatz für die beschädigte Autoscheibe verlangen
    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr eure Tiere abgealpt?

    • Ja, alle Tiere:
      24%
    • Nein, erst nächste Woche:
      28.63%
    • Nein, in der letzten Septemberwoche:
      14.11%
    • Nein, erst im Oktober:
      8%
    • Noch nicht alle Tiere:
      17.68%
    • Habe keine Tiere auf der Alp:
      7.58%

    Teilnehmer insgesamt: 475

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?