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Kälber: Das gilt ab Juli

Ab dem 1. Juli müssen Geburts-und Mastbetriebe ihre Kälber impfen. Das Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch beantwortet auf seiner Website häufige Fragen. Ein Auszug daraus ist hier dargestellt.

Was ist der aktuelle Stand bezüglich der Impfung von Tränkekälbern in der Schweiz?

Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbandes hat, nach Einigkeit in der Branche, am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung von Handelstränkern bereits auf Geburtsbetrieben gegen Kälbergrippe für zunächst drei Jahre als obligatorische Massnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.

Die Impfung ist damit ab dem 1.  Juli  2025 flächendeckend vorgeschrieben für alle Kälber auf Geburtsbetrieben, die verkauft werden sollen. Die Impfung soll intranasal mit einer Lebendvakzine mindestens 14  Tage vor dem Verkauf durchgeführt werden, um eine belastbare Immunität vor der Umstallung zu erzielen. Eine zweite Impfung erfolgt anschliessend wiederum obligatorisch auf dem Folgebetrieb.

Wann sollte die Impfung auf dem Folgebetrieb erfolgen?

Die Tränker sollen sich auf dem Folgebetrieb zunächst von der Belastung durch Transport und Umstallung erholen, um bei der zweiten Impfung in einem stabilen, gesunden Zustand zu sein. Das wird meist in der dritten bis vierten Woche nach Anlieferung der Fall sein.

Warum muss der Impfstoff auf dem Folgebetrieb nicht wie auf dem Geburtsbetrieb in die Nase verabreicht werden?

Erstens sind die Kälber bei der zweiten Impfung bereits acht bis zehn  Wochen alt, sodass die Antikörper aus dem Kolostrum der Muttertiere die Impfreaktion kaum noch beeinflussen können. Zweitens sind die Tiere wesentlich grösser und schwieriger zu fixieren – eine Injektion ist deutlich einfacher. Drittens gibt es keine Studien, die einen wesentlichen Vorteil einer zweiten intranasalen Impfung gegenüber der Auffrischungsimpfung per Injektion belegen. Es ist aber durchaus zulässig, auch die zweite Impfung intranasal durchzuführen.

Gegen welche Erreger der Kälbergrippe wird geimpft?

Die verschiedenen Impfstoffe auf dem Markt enthalten die wichtigsten Viren, die zu Kälbergrippe führen. Dies sind das bovine respiratorische Synzytialvirus (BRSV) und die Parainfluenza Typ 3. Im Impfstoff befinden sich abgeschwächte oder inaktivierte Erreger, die zwar eine Immunreaktion hervorrufen, das geimpfte Tier aber nicht krank machen.

Welche Ausnahmen von der Impfpflicht auf dem Geburtsbetrieb sind vorgesehen?

Ausnahmen gelten für Kälber, die zum Zeitpunkt des Verkaufs mindestens 57  Tage alt sind; für Kälber, die auf einen Sömmerungsbetrieb oder innerhalb desselben Betriebes an einen zweiten Standort verstellt werden; für Kälber, die für die Mutterkuh- und Ammenkuhhaltung vor dem 21. Lebenstag verstellt werden; für Kälber, die mit dem Muttertier verstellt werden; für Notfälle, wenn das Muttertier oder das Kalb stirbt.

Wie wird kontrolliert, dass die Kälber auf dem Geburtsbetrieb tatsächlich geimpft wurden?

Die Kontrolle auf den Betrieben erfolgt stichprobenartig im Rahmen der QM-Kontrollen. Es handelt sich lediglich um einen weiteren Kontrollpunkt, der in den Kontrollumfang integriert wird. Geprüft werden die Abgänge und Zugänge gemäss Tierverkehrsdatenbank (TVD), die Einträge im Behandlungsjournal mit Impfstoff und Impfdatum sowie die Beschaffung von Impfdosen plausibilisiert mit der Anzahl Kälber gemäss TVD.

Gibt es Sanktionen für Landwirte, die die Kälber nicht vorschriftsmässig impfen?

Ja, bei nicht vorschriftsmässig geimpften Kälbern greifen dieselben Sanktionsmassnahmen, wie sie für Verstösse gegen andere QM-Anforderungen vorgesehen sind. Je nach Schwere des Falls erfolgt eine Auflage (Ermahnung), eine Verwarnung oder der Ausschluss aus dem Programm.

Welche Sanktionen sind konkret vorgesehen?

Beim Nachweis eines ersten Mangels erfolgen eine kostenlose Auflage und eine Folgekontrolle im nächsten Jahr. Wird die erste Wiederholung des Mangels nachgewiesen, ergeben sich eine kostenpflichtige Verwarnung und eine Folgekontrolle im nächsten Jahr. Die Kosten für die Verwarnung betragen 30 Franken pro nicht konform geimpftes Kalb (gemäss aktueller Richtlinie QMSF). Dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr in Abhängigkeit des Aufwands von Agriquali für die Bearbeitung des Falles.

Wird die zweite Wiederholung des Mangels nachgewiesen, hat dies den Ausschluss aus dem QM-SF-Programm zur Folge. Zusatzkontrollen von den Kontrollstellen werden den Betrieben zusätzlich verrechnet. Der fehlbare Betrieb hat somit ergänzend zu den Kosten von Agriquali auch zusätzliche Kontrollkosten zu tragen sowie den damit verbundenen Zeitaufwand.

Warum muss der Geburtsbetrieb die Kosten für die erste Impfung übernehmen?

Weil der Mäster für ein gesundes Kalb mit gutem Immunschutz bezahlt und selbst die Kosten für die zweite Impfung übernimmt. Ausserdem sind die ständigen Diskussionen in Öffentlichkeit und Medien um die hohen Abgangsraten und den erheblichen Einsatz von Antibiotika bei Kälbern auch ein Problem der Milcherzeuger. Mit der Impfung leisten sie einen Beitrag, um diese Probleme zu verringern. Die Variante eines Zuschlags auf den Tränkerpreis wurde geprüft, aber das Risiko einer Preiskorrektur hätte diese neutralisiert.

Was kostet der Impfstoff?

Der Preis für eine Impfstoffdosis liegt gegenwärtig zwischen 10  und  15  Franken. In Abhängigkeit von Tierarzt, Bezugsmengen und Gebindegrössen differieren die Preise.

Darf der Landwirt die intranasale Impfung selbst durchführen?

Ja, das ist auf Betrieben mit Tierarzneimittel-Vereinbarung (TAMV) zulässig. Allfällige Fragen zur praktischen Durchführung sollten gemeinsam mit dem Bestandestierarzt geklärt werden.

Warum ist zunächst nur eine dreijährige Pilotphase geplant?

Der nachhaltige Erfolg der Impfmassnahmen muss durch konkrete Zahlen bezüglich Tiergesundheit und Einsatz von Antibiotika belegt werden. Deshalb werden 2026 bis 2028 Daten dazu erhoben und durch die Rindergesundheit Schweiz (RGS) ausgewertet. Ende 2028 wird dann Bilanz gezogen und in der Fachkommission Viehwirtschaft über eine definitive Aufnahme in die Richtlinien entschieden.

Was soll ich tun, wenn einzelne Tiere der zugekauften Gruppe auf dem Geburtsbetrieb nicht geimpft wurden?

Sofern nur einzelne Tiere nicht geimpft wurden (weil sie beim Verstellen mehr als 57 Tagen alt sind oder von der Impfung ausgenommen sind), ist das kein grosses Problem, denn diese können von der sogenannten Herdenimmunität profitieren. Allgemein geht man davon aus, dass mindestens 80 Prozent aller Tiere einer Gruppe geimpft sein müssen, um eine Herdenimmunität zu erreichen.

Haben die Impfungen eine Wartezeit bei den geimpften Tieren zur Folge?

Nein, alle zugelassenen Impfstoffe haben keine Wartezeit (das heisst null Tage).

-> Hier finden Sie den vollständigen Frage-Antwort-Katalog

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • NochDenkend | 11.05.2025

    Der Mythus Impfung ist leider sehr hartnäckig. Liest man sich nur ein wenig ein, stellt man fest, dass Impfungen nur für eines gut sind: Das fette Bankkonto der Pharma!

  • Patrick Hofer | 09.05.2025
    Wie kann ich als Konsument sicher sein, dass ich nur Fleisch und Milch von ungeimpften Tieren erhalte?
  • Ketzer | 01.05.2025
    Zuerst sollte man die Kälber in Bern impfen!
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