Samstag, 3. Juni 2023
05.05.2022 11:35
Schlachttiere

Kranke Schlachttiere: Neuer Leitfaden für Transport

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Von: mgt/blu

Damit Transporte von kranken und verletzten Tieren tierschutzkonform durchgeführt werden, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzten einen Leitfaden erarbeitet, der die gesetzlichen Grundlagen präzisiert.

«Gerade ältere Nutztiere, zum Beispiel Milchkühe oder Mutterschweine, weisen häufig Schäden an Klauen oder Gelenken auf oder sind anderweitig beeinträchtigt», heisst es in der Mitteilung des BLV.

Besondere Vorsichtsmassnahmen

Gemäss den kantonalen Veterinärbehörden werden solche Tiere nicht immer mit der notwendigen Vorsicht transportiert. Tierhaltende und Transporteure müssen Erkrankungen und Verletzungen Rechnung tragen. Beim Transport von kranken und verletzten Tieren sind besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit sie die Fahrt ohne Schaden überstehen. Zudem dürfen sie nur so weit als nötig transportiert werden. 

Eine wichtige Massnahme ist es, kranke und verletzte Tiere von den anderen getrennt in einem separaten Abteil zu befördern. «So werden sie von den anderen Tieren nicht bedrängt», schreibt das BLV. Offensichtlich kranke und verletzte Tiere dürfen nicht über Viehmärkte oder Sammelstellen zur Schlachtung transportiert werden, weil die zusätzliche Transportdauer und das Umladen zu belastend sind. Tiere mit schwersten Erkrankungen und Verletzungen wie beispielsweise einem Beinbruch sind nicht transportfähig und werden deshalb an Ort und Stelle fachgerecht getötet.

Keine «Ja / Nein – Angelegenheit»

Transporte von kranken und verletzten Tieren seien keine «Ja / Nein – Angelegenheit», sondern eine Frage der korrekten Abstufung in Kategorien mit Einschränkungen. Je schwerer das Tier erkrankt oder verletzt ist, desto stärker sind die Einschränkungen bis hin zum Transportverbot, heisst es im Leitfaden.

Der neue Leitfaden, erläutert die gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen detailliert. Bei Unsicherheit untersucht eine Tierärztin oder ein Tierarzt das Tier und entscheidet anhand des Leitfadens, ob und unter welchen Bedingungen ein Transport möglich ist. «In erster Linie sind die Tierhalterinnen und Tierhalter für die Organisation des tierschutzkonformen Transports der Tiere verantwortlich», schreibt das BLV. Der Leitfaden soll alle Beteiligten darin unterstützen, richtig zu entscheiden, damit kranke und verletzte Schlachttiere keinen unnötigen Belastungen ausgesetzt sind.

Ein Schema zeigt die erforderlichen Schritte für einen fachlich korrekten Entscheid, ob ein krankes oder verletztes Nutztier transportiert werden kann. Im Leitfaden Symptome, Erkrankungen und Verletzungen aufgezählt, die je nach Ausprägung die Transportfähigkeit von kranken und verletzten Tieren beeinflussen. Es werden Abstufungen definiert, denen jeweils die besonderen Vorsichtsmassnahmen und Einschränkungen für den Transport zugeordnet sind.

-> Hier gibt es den Leitfaden zum Download

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One Response

  1. Wie mit Tieren umgegangen wird ist sowiso eine Schande für die Menschheit. Ob bei der Haltung oder der Verladung der Tiere es wird generell nur Gewalt angewendet. Ein Armutszeugnis. Man kann sehr gut und gesund auch ohne Tierische Produkte leben. Dann bliebe die ganze Quälerei aus. Die Bauern sollen Gemüse Obst und Weizen anbauen.

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