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Laufhöfe auch bei Glatteis nicht schliessen 

Der Laufhof in einem Laufstall muss auch bei Eis und Schnee für die Tiere zugänglich sein, so sehen es die Tierschutz- und RAUS-Vorschriften vor. Wird der Zugang verhindert, drohen im Extremfall Kürzungen bei den Direktzahlungen. 

ats/mgt |

Hält der Winter Einzug, so sind bald auch die Laufhöfe schneebedeckt oder vereist. Akute Glattfeisgefahr entbindet aber nicht von der Erfüllung der Tierschutz- und RAUS-Vorschriften, schreibt der St. Galler Bauernverband in einer Mitteilung.

Bei Anbindeställen kann zwar an Tagen mit vereisten Flächen auf den Auslauf verzichtet werden, solange trotzdem eine Mindestzahl von 13 Auslauftagen pro Monat erreicht wird. Anders sieht es bei Laufställen aus, die über einen permanent zugänglichen Laufhof verfügen.

Wird dieser geschlossen, so ändert sich der Flächenanspruch pro Kuh im Laufstall. Sollte der Platz pro Kuh knapp bemessen sein, so kann eine Schliessung des permanenten Laufhofs zum Verstoss gegen die Vorschriften führen, was im Extremfall eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge hätte.

Kommentare (10)

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  • thomas | 14.01.2024
    Reicht es bei einem permanenten Laufhof nicht, wenn er 13 Tage im Monat offen ist?
    • fragender | 15.01.2024
      dann ist er wohl nicht ganz permanent ..
  • Maier Peter | 11.01.2024
    Wir drehen uns schon lange im Kreis.
  • Hurst | 09.01.2024
    Anderes Thema: Auch Kühe brauchen unter anderem mentale Beschäftigungsmöglichleiten, besonders im Winter. Farbige, mit Bäume und Blumen bemalte, Wände, meditative Musik, Vogelgezwitscher und Spielbälle helfen ihrer Gesundheit, Heilung und bei Schwangerschaft. Kostet auch nicht viel.
    • Lisser Herrmann | 09.01.2024
      Und sonst gehts Ihnen gut?
  • Hauri | 08.01.2024
    Wir sollten auch langsam mit dem Traktor Sternfahrten und Blockaden machen!!
  • Wyss Beat | 08.01.2024
    Vereisten Laufhof gibt es sogar in Unterbach nicht. (4. Monate keine Sonne). Säen von Harnstoff im Laufhof, dann gibt es keine Vereisungen. Anwendung wurde vom nahegelegenen Militärflugplatz abgeschaut. Keine vereisten Flugpisten und keine Koresionsschäden an den Flugzeugen. Nur ein Vorteil, Harnstoff vom Laufhof fliesst in die Güllegrube, der vom Flugfeld in dessen Entwässerung.
  • Simone | 08.01.2024
    Als verantwortliche Bäuerin ist das für mich unverständlich... der Tierschutz hat Freude wenn unsere wertvolle Tiere sich verletzen... und wir dabei sogar Tiere verlieren...
  • Bärgpüürli | 08.01.2024
    Das nennt man anscheinend auch Tierschutz wenn sich Tiere auf den Eisflächen verletzen. Von derselben Institution gibts ja dann wieder Anzeige wegen verletzter Tiere im Stall. Fazit: Wir können es machen wie wir wollen, es gibt eh eine Anzeige. Leider gibts immer mehr solche widersprüchliche Vorschriften von unseren gutbezahlten Bürokraten.
  • Gesunder Menschenverstand | 08.01.2024
    Die Rechnungen für die verunfallten Tiere können ans BLW geschickt werden.
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