Hält der Winter Einzug, so sind bald auch die Laufhöfe schneebedeckt oder vereist. Akute Glattfeisgefahr entbindet aber nicht von der Erfüllung der Tierschutz- und RAUS-Vorschriften, schreibt der St. Galler Bauernverband in einer Mitteilung.
Bei Anbindeställen kann zwar an Tagen mit vereisten Flächen auf den Auslauf verzichtet werden, solange trotzdem eine Mindestzahl von 13 Auslauftagen pro Monat erreicht wird. Anders sieht es bei Laufställen aus, die über einen permanent zugänglichen Laufhof verfügen.
Wird dieser geschlossen, so ändert sich der Flächenanspruch pro Kuh im Laufstall. Sollte der Platz pro Kuh knapp bemessen sein, so kann eine Schliessung des permanenten Laufhofs zum Verstoss gegen die Vorschriften führen, was im Extremfall eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge hätte.
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