/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Luzern: Vogelgrippe bei Möwe entdeckt

 

Im Kanton Luzern haben Laboruntersuchungen bei einer Mittelmeermöwe das hochansteckende Vogelgrippevirus H5N1 bestätigt. Der Wildvogel war vor einer Woche am Rand der Altstadt von Sursee LU mit typischen Symptomen aufgefunden worden.

 

Die dem kantonalen Verterinärdienst bekannten Geflügelhaltungen in der näheren Umgebung des Fundorts seien direkt über den Fund des infizierten Wildvogels informiert worden, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Montag mit.

 

 

Massnahmen unverändert

 

Da es sich um einen Wildvogel handle und keine Nutzgeflügelhaltungen direkt betroffen seien, ändere sich für den Kanton Luzern an den seit Ende November schweizweit geltenden Massnahmen nichts. Es zeige sich jedoch, dass das Virus auch in der Wildvogelpopulation im Kanton Luzern zirkuliere und die verhängten Vorsichtsmassnahmen «unbedingt weiterhin zu befolgen» seien.

 

Dazu gehören die Auslaufbeschränkung, der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, die getrennte Haltung von Hühner und von Gänsen und Enten sowie Hygienevorschriften. Wer tote Wildvögel findet, soll diese nicht berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht wenden.

 

Vorschriften für Geflügelhaltende

 

Seit Montag, dem 28. November, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen:

 

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

 

Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» kann vorläufig weiterhin verwendet werden.

 

Fälle im Tessin und Zürich

 

Ende November vergangenen Jahres war das Virus bei einem Schwan im Tessin nachgewiesen worden. Zuvor trat die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich auf.

 

Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden.

 

Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden.
Bund

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr eure Tiere abgealpt?

    • Ja, alle Tiere:
      24%
    • Nein, erst nächste Woche:
      28.63%
    • Nein, in der letzten Septemberwoche:
      14.11%
    • Nein, erst im Oktober:
      8%
    • Noch nicht alle Tiere:
      17.68%
    • Habe keine Tiere auf der Alp:
      7.58%

    Teilnehmer insgesamt: 475

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?