Im Jahr 2022 haben sich 151 Kollisionen zwischen Zügen und Nutztieren ereignet. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Rückgang um einen Drittel. Für Tierhalter hat eine Kollision eine finanzielle Einbusse zur Folge. Es kann aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Gemäss der internen Erhebungen der SBB ereigneten sich 2022 weniger Kollisionen mit Nutztieren
als im Vorjahr. Verzeichnet wurden Kollisionen mit 87 Stück Grossvieh (2021: 122) und mit 64 Stück
Kleinvieh (2021: 106).
Betriebliche Einschränkungen
Bei den Vorfällen im Gleisbereich hingegen gab es jedoch keine Abnahme. 2022 wurden 143 Ereignisse mit Grossvieh (2021: 149) und 136 Ereignisse mit Kleinvieh (2021: 105). Wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) weiter mitteilt, verteilten sich die Vorfälle vor allem auf die Weidemonate März bis Oktober respektive November. Am meisten Ereignisse mit Grosstieren wurden während der vergangenen sechs Jahre in den Monaten Oktober und November verzeichnet, bei Kleinvieh war es der Mai.
Befinden sich Nutztiere im oder unmittelbar neben dem Gleisbereich, müssen die Lokführer umgehend reagieren. Es erfolgt eine «Fahrt auf Sicht» oder gar eine Notbremsung des Zuges. «Diese Manöver führen jeweils zu betrieblichen Behinderungen und Verspätungen auf der jeweiligen Strecke», schreibt die BUL.
Was tun bei Notfall?
Beim Ausbruch von Tieren oder anderen Ereignissen, welche den Bahnverkehr gefährden könnten, ist unverzüglich die Polizei 117 zu alarmieren. Das Betreten der Gleise ist gefährlich und daher für nicht autorisierte Personen unter allen Umständen verboten. Einfangaktionen müssen mit den Verantwortlichen der jeweiligen Bahnstrecke oder der Polizei koordiniert werden.
Für allgemeine Fragen zum Thema Landwirtschaft und Bahnverkehr stehen die Anlaufstelle der SBB unter [email protected], die Kundendienste der jeweiligen Bahngesellschaften oder die BUL zur Verfügung.
Halter haftbar für Schäden
Eine Kollision mit einem Nutztier führt in der Regel nicht nur zum Tod eines Nutztieres, sondern es kann auch die Reisenden gefährden. Ein Ausbruch kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern kann auch ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen. Wer Tiere hält, ist gemäss Obligationenrecht (Art. 56) für deren Schäden haftbar.
«Diese Haftung verringert sich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tiere mit der nötigen Sorgfalt gehalten und beaufsichtigt wurden», hebt die BUL hervor. Die Sorgfaltspflicht stehe in einer engen Verbindung mit der Eigenverantwortung. Für Tierhalter gilt es zu beachten: Je höher das Risiko, desto höher sind die Anforderung an einen Aussenzaun.
Risikofaktoren beachten
Beim Erstellen von neuen Zäunen oder beim Ersatz von solchen muss bei einer Risikobeurteilung das Umfeld der Weide berücksichtigt werden. Entlang von Bahnstrecken oder Strassen ist das Risikopotenzial bedeutend höher. «Zäune sind fachgerecht und stabil zu erstellen und in der Ausführung den Weidetieren angepasst sein – dies gilt auch für temporäre Weiden», weist die BUL hin. Konkrete Angaben zu Dimensionen, Anzahl Drähten/Litzen erteile der jeweilige Hersteller des Zaunmaterials. Mit regelmässige Kontrollen lässt sich die Funktionstüchtigkeit prüfen und die Sicherheit erhöhen.
Weidewechsel oder das Verladen von Tieren müssen gut geplant und mit den geeigneten Hilfsmitteln& Personen durchgeführt werden. «Weidewechsel müssen rechtzeitig vorgenommen werden, damit Tiere auf der Suche nach frischem Futter nicht ausbrechen», so die BUL weiter.
Das (kostenpflichtige) Merkblatt «Sichere Zaunanlagen planen und erstellen» der BUL zeigt die wichtigsten Informationen rund um die Risikobeurteilung von Zäunen auf.
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