Wie in der Humanmedizin gibt es es auch bei der Veterinärmedizin bei den Medikamenten teilweise Versorgungsstörungen und damit Lieferengpässe. «In der Schweiz ist momentan die Versorgung bei Impfstoffen, Infusionslösungen und Euterinjektoren kritisch», schreibt der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung. Die Ursachen seien vielfältig.
Keine Meldepflicht
Für Tierärzte und Landwirtinnen hat der Mangel gravierende Folgen. Und es gibt ein weiteres Problem: Wer lebenswichtige Tierarzneimittel herstellt oder vertreibt, muss heute nicht melden, wenn sich Versorgungsstörungen abzeichnen. «So kann auch nicht frühzeitig auf Engpässe reagiert werden», hält der Bundesrat fest.
Das ist bei den Humanarzneimitteln anders: Dort sind die Zulassungsinhaberinnen per Verordnung verpflichtet, die Meldestelle der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) zu informieren, wenn es Engpässe oder Lieferstopps bei ihren lebenswichtigen Produkten gibt. In Pflichtlagern gehalten werden müssen bei Tierarzneimitteln aktuell einzig Antibiotika.
Zentrale Meldestelle
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte im Mai 2022 empfohlen, auch für lebenswichtige Tierarzneimittel eine Meldepflicht einzuführen. «In Gesprächen mit dem WL-Fachbereich Heilmittel begrüssten alle Akteure der Tiermedizin eine einheitliche Erfassung von Versorgungsstörungen», hält die Landesregierung fest. Es wurde anschliessend eine provisorische Liste von lebenswichtigen Tierarzneimitteln erstellt.
Die Veterinärpharmabranche will auf die Mängel reagieren. Sie will 2025 eine zentrale Meldestelle von Versorgungsstörungen einrichten. Auf www.vetpoint.ch sollen die Störungen aufgelistet werden. Auf der Plattform können heute Tierarzneimittel bestellt werden. Rund 80% der Zulassungsinhaberinnen von Tierarzneimitteln sowie tierärztliche Praxen und Kliniken sind dort angeschlossen. Erfasst werden gemäss Bund nahezu alle als lebenswichtig eingestuften Tierarzneimittel.
Zuerst freiwillige Massnahmen
Die WL handelt gemäss ihren Grundsätzen, wonach zunächst freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zu prüfen sind, bevor Ausführungsbestimmen erlassen werden. «Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beobachtet fortan im Auftrag des Bundesrats die Bemühungen der Industrie, die Transparenz von Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen Tierarzneimitteln zu verbessern», schreibt der Bundesrat. Gleichzeitig erteilte er den Auftrag an das WBF, die begonnenen Vorbereitungsarbeiten für möglicherweise in der Zukunft erforderliche, hoheitlich angeordnete Massnahmen voranzutreiben.
Das WBF wird die Wirksamkeit der freiwilligen Meldestelle von Versorgungsstörungen in einem Bericht festhalten. Bis Ende 2026 unterbreitet das Departement dem Bundesrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.