Seit Ende August 2024 weisen die Veterinärbehörden laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in zahlreichen Kantonen Fälle der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) und mit dem Serotyp 3 (BTV-3) nach. Diese Krankheit wird durch Mücken übertragen. Wird die Seuche auf einem Betrieb festgestellt, stellt die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt den Betrieb unter Sperre ersten Grades. Das Verbringen von Tieren in oder aus dem Betrieb ist dadurch verboten. Diese Massnahme wird ergriffen, um nicht durch das Verstellen von Tieren zu einer weiteren Ausbreitung der Seuche beizutragen.
Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt kann basierend auf der Tierseuchenverordnung die Sperrmassnahmen lockern und das Verbringen von klinisch gesunden Tieren in andere Betriebe bewilligen.
Für den Tierverkehr wird in solchen Fällen ein «rotes» Begleitdokument ausgestellt. Es zeigt, dass ein Tier zwar aus einem betroffenen und mit Massnahmen belegten Betrieb stammt, selber aber nicht erkrankt ist. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine vollständige Transparenz und Rückverfolgbarkeit über die Herkunft des Tieres.
Man glaubts nicht. da gibts einige, die blauzungenkrankheit zu bill gates und pharma tun. die haben wahrscheinlich noch kein schaf verloren. man kann nur den kopf schütteln über so viel nichtwissen und irrglaube.
Impfungen sind ein riesiges Geschäft und über die vielen Nebenwirkungen wird geschwiegen...
Schaltet endlich den gesunden Menschenverstand und euer Bauchgefühl wieder ein. Damit liegt ihr nicht falsch.
Gut erkannt, bravo