Mit der Teilrevision der Tierschutzverordnung passt der Bundesrat die rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand im Bereich Tierschutz an. «Er setzt damit insbesondere auch Änderungen um, die er in Antworten auf parlamentarische Vorstösse in Aussicht gestellt hat», heisst es in der Mitteilung von Freitag.
Nutztiere
Im Nutztierbereich wird unter anderem das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Bei allen anderen Tierarten ist diese Praxis aus Gründen des Tierwohls bereits untersagt. Eine neue Regelung soll der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten ermöglichen. Damit wird eine Praxis in der Legehennenzucht bezeichnet, bei der männliche Küken nach dem Schlüpfen in grosser Zahl getötet werden, da für sie keine Verwendung besteht. «Die Änderung der Tierschutzverordnung trägt neuen Verfahren Rechnung, die eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen», hält der Bundesrat fest. So können männliche Eier vor dem Ausbrüten aussortiert werden.
Höheres Mindestalter für Welpen
Neu sind gewerbliche Importe von Welpen unter 15 Wochen verboten. Tiere unter 15 Wochen dürfen nur noch von privaten Halterinnen und Haltern eingeführt werden, die sie selbst bei einer Züchterin oder einem Züchter im Ausland abholen. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. «Dieser läuft oft über das Internet, wo sehr junge Hunde angeboten und unbedacht bestellt werden», schreibt die Landesregierung. Die neue Regelung soll diesen Online-Spontankäufen entgegenwirken.
Verbesserungen in der Versuchstierhaltung
Für die Haltung und den Umgang mit Versuchstieren gelten ebenfalls geänderte Bestimmungen, die das Tierwohl erhöhen sollen. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.
Seid dankbarer was sie Tag für Tag leisten. Ohne sie keine Nahrung, ohne Nahrung kein Leben...
Auch Traditionen die seit hunderten von Jahren bestehen sollte man unbedingt mehr Sorge tragen; Viehschauen, Schafschauen, Alpauf- & Abfahrten, usw...
Vielleicht mal in Bern aufräumen, anstatt immer mehr den Bauern alles kürzen & zerstören!!
Es gibt immer einen Grund für die Handlungen. Man hat diese aus Jahrelanger Beobachtungen und Erfahrungen zusammen gestellt und umgesetzt. Und nun finden ein paar Menschen die keine Ahnung haben von der Landwirtschaft ,dies sei zum Tierwohl. Diese haben keine Ahnung wie schlimm es ist, wen Maden in den Schwänzen sind und was das für Leid und Schmerzen den Tieren zufügt. Darf man dann dies kürzen?
Und wenn ja, wer übernimmt die Kosten?
Sicher wieder der Züchter.... Der schaut ja nicht richtig zum Tier.... Wo sind wir mit unserer Landwirtschaft und den Vorschriften glandet.
So verliert man oder frau den Glauben an die Politik, unsere sogenannten Landwirtschaftsvertreter im der Politik.
Was für Leute haben wir auf Bundesebene?
Wo sind unsere Landwirtschaftsvertreter?
Viel zu viele studierte Menschen in unserem Land die überhaupt keine Ahnung mehr haben!
Das ist alles eine himmeltraurige Schickaniererei!
Alles wird kaputt gemacht!
Denn:
1.Das setzen der 2 Ohrmarken ist schmerzhafter, als das Einkürzen des Schwanzes; erst noch; wenn gelegentlich die Ohrmarke hängen bleibt und aus dem Ohr gerissen wird.
2. Das Einkürzen des Schwanzes trägt zum Tierwohl bei und verhindert einen schmerzhaften Parasitenbefall. Das zeigt die Erfahrung und weiss jeder Schafhalter und Züchter.
3. Ein absolut unnötiges Verbot mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten.
4. Die Forderungen der Tierschutzorganisationen werden im Bundeshaus m. E. zu wenig hinterfragt !
Ehrlich wäre!!
Mann,Frau ( Züchter von Schafen)
kann sich fast nicht vorstellen,eine Schafschau mit Schafen deren Schwänze lang sind.
Man könnte das auch als Züchterische Aufgabe sehen und die Schwänze kurz züchten!!! Dann machen die Züchter nichts dümmeres ,als auf ständiges unwirtschaftliches Grösse,Gewicht der Schafe zu schauen