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Vogelgrippe: Massnahmen werden aufgehoben

 

Weil in den vergangenen Wochen keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind, werden die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe am 1. Mai 2023 aufgeboben. Neue Vogelgrippe-Fälle seien aber weiterhin möglich, teilt der Bund mit.

 

In den vergangenen Monaten erkrankten in der Schweiz hunderte Wildvögel an der Vogelgrippe. Vor allem in der Nähe des Zürichsees gab es etliche Fundstellen. Auch am Bodensee sowie in der Nähe von Gewässern in Innerschweizer Kantonen gab es mehrere Vogelgrippefälle bei Wildtieren. Betroffen waren zudem drei kleine Tierhaltungen im Kanton Zürich, unter anderem ein Betrieb mit Legehennen.

 

Lage entschärft

 

Um die Tierseuche einzudämmen, ordnete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im November 2022 Schutzmassnahmen an. Damit sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werden. Die Massnahmen wurden mehrmals verlängert, so unter anderem bis am 30. April 2023. Da sich die Seuchenlage entschärft hat, hebt das BLV die Massnahmen gegen die Vogelgrippe am1. Mai 2023 auf. 

 

Vogelgrippe-Fälle kommen zwar weiterhin in weiten Teilen Europas vor, seit Ende März 2023 sind die Anzahl Fälle gemäss Bund jedoch rückläufig. Weiter sinkt auch eine Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz, diese haben ihre Sommerquartiere erreicht. «Weiter sind viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer Verbreitung des Virus ebenfalls senkt», so das BLV.

 

Weiterhin Meldepflicht

 

Das BLV weist aber darauf hin, dass weiterhin Erkrankungen durch die Vogelgrippe möglich sind. Deshalb gilt für Geflügelhaltende weiterhin eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie den Tierarzt benachrichtigen. Und wichtig: Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist obligatorisch.

 

In der kommenden Wintersaison rechnet der Bund mit wieder mit der Einführung von Schutzmassnahmen. Momentan steht in der Schweiz kein zugelassener Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur Verfügung. Im Zoo Basel und im Berner Tierpark Dählhölzli sollen Vögel mit einem gentechnisch veränderten Impfstoff gegen die Vogelgrippe geimpft werden können. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat einen Freisetzungsversuch des Instituts für Virologie und Immunologie (IVI) bewilligt.

 

Nur selten auf Mensch übertragbar

 

Der Stamm des Vogelgrippevirus H5N1 ist nur in seltenen Fällen und nach engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken.

 

Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden. Aus den üblichen Hygiene- und Vorsichtsgründen wird jede Person, die einen toten Wildvogel findet, aufgefordert, diesen nicht zu berühren und die Behörden zu informieren.

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