Der Kanton Waadt ergriff daraufhin vorbeugende Massnahmen, wie die Behörden am Freitag weiter mitteilten. Der Kantonstierarzt ordnete die Einrichtung eines Kontrollgebietes im Umkreis von einem Kilometer sowie einer Beobachtungsregion im Umkreis von drei Kilometern um das Kontrollgebiet an.
So schreibt es die entsprechende Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vor. In einem Kontrollgebiet gelten für Geflügelhalterinnen und -halter strenge Regeln. So müssen sie sicherstellen, dass ihre Tiere nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen.
Hühnervögel müssen von anderen Vögeln wie etwa Gänsen getrennt gehalten werden. Es dürfen auch keine Tiere aus oder in die betroffenen Betriebe verlegt werden. Zudem gelten spezielle Hygienevorschriften.
Meldungen aus verschiedenen Regionen
Zuletzt wurden aus verschiedensten Regionen der Schweiz Vogelgrippe-Infektionen gemeldet. Unter anderem erliess der Bund zur Eindämmung Mitte Dezember des vergangenen Jahres entlang des gesamten Schweizer Bodenseeufers Massnahmen, nachdem bei einer Mittelmeermöve in Triboltingen TG das Virus nachgewiesen wurde.
Auch ein Teil des Rheins und die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland wurden zu Beobachtungsgebieten erklärt. Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche ist hochansteckend und endet für die erkrankten Tiere meistens tödlich.