Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat nun entschieden, eine vektorfreie Periode auszurufen. Diese dauert seit dem 1. Dezember und noch bis voraussichtlich zum 31. März.
Sie beschreibt eine Zeit, in der keine oder nur wenige Mücken auftreten, die als Überträger von Blauzungenviren in Frage kommen. Während der vektorfreien Periode kann die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt auf die Anordnung von Sperrmassnahmen, Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls und Impfanweisungen bis zum Frühling 2025 verzichten.