Er fordert, dass Biozidprodukte, deren Wirkstoffe als Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft verboten sind, auch für den Privatgebrauch verboten werden. Biozide sind Wirkstoffe wie Holzschutzmittel und Insekten- oder Mottensprays, die – aus menschlicher Sicht – unerwünschte Lebewesen abtöten oder sie in ihrer Lebensfunktion einschränken.
Der Unterschied zu Pflanzenschutzmitteln besteht in ihrem Anwendungsbereich: Pflanzenschutzmittel werden hauptsächlich in der Landwirtschaft zum Schutz von Kulturen verwendet, während Biozide auch ausserhalb der Landwirtschaft zum Schutz von Menschen und Materialien eingesetzt werden.
Anders als bei den Pflanzenschutzmitteln wurden die Verkaufsmengen von Biozidprodukten bis vor einem Jahr nicht erhoben. Mit der letzten Revision der Biozidprodukteverordnung hat sich das geändert. Seit dem 1. Januar 2024 müssen die Mengen der in Verkehr gebrachten Biozidprodukte erfasst werden. Da diese Daten erst im Verlaufe dieses Jahres vorliegen, muss vorläufig auf Schätzungen zurückgegriffen werden.
Im Jahre 2021 wurde der schweizweite Einsatz von Biozidprodukten auf Basis von Zolldaten geschätzt. Berücksichtigt wurden nur insektizide Wirkstoffe. Die Bilanz (Importe abzüglich Exporte) über alle Wirkstoffe ergab einen geschätzten schweizweiten Einsatz von 13,6 Tonnen pro Jahr.