Seit dem 1. April 2025 erteilen die Behörden keine Zulassungen mehr von Rodentiziden mit Antikoagulanzien gegen Mäuse und Ratten für private Verwenderinnen . Das sind chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, die als Wirkstoff einen Blutgerinnungshemmer enthalten. Privatpersonen dürfen ab diesem Zeitpunkt weder solche Mittel kaufen, noch dürfen sie bereits zugelassene Produkte verwenden.
Das gilt nicht für die professionelle Schädlingsbekämpfung. In einer Mitteilung schreibt die Anmeldestelle Chemikalien des Bundes: «Für berufliche Verwenderinnen mit oder ohne Fachbewilligung sind derzeit keine Einschränkungen vorgesehen unter Vorbehalt eventueller Einschränkungen, die sich bei der zweiten Verlängerung von antikoagulanten Wirkstoffen auf EU-Ebene ergeben.»
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Sekundärvergiftungen bei Wildtieren
Die Zulassungsbestimmungen wurden angepasst, weil unter anderem die Gefahr von Sekundärvergiftungen gross ist. So nehmen Wildtiere wie Füchse und Greifvögel Gift auf, indem sie vergiftete Nager fressen. Eine Studie aus dem Jahr 2022 zeigte auf, dass viele Wildtiere in der Schweiz mit Antikoagulanzien belastet sind.
Hinzu kommt, dass die Bekämpfung von Nagetieren mit Ködern, die chemische Blutgerinnungshemmer enthalten, oft wenig erfolgreich ist. Vielmehr würden äusserst toxische Köder ausgelegt, ohne ein hinreichendes Ergebnis zu erreichen. «Dies wiederum erhöht die Gefahr, dass diese Köder durch Kinder und Nicht-Zielorganismen aufgenommen werden und bei ihnen zu Vergiftungen führen», heisst es in der Mitteilung weiter.
Der Schweizer Tierschutz (STS) begrüsst den Entscheid des Bundes und schreibt in einem Communiqué: «Das Verkaufsverbot soll nun den unsachgemässen Einsatz dieser Gifte im Privathaushalt verhindern und so Mensch, Tier und Umwelt besser schützen.»
Es gab mal Pädagogen, die forderten, der Staat solle seine Bürgerinnen und Bürger mit guter Bildung zur Selbstverantwortung befähigen. Aber das ist lange her und längst vergessen. Schöne Ostern!