Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) ist laut einer Mitteilung erfreut, weil damit eine langjährige Forderung der Tierärzteschaft umgesetzt wird. Wird ein verletzter Vogel oder Igel aus dem Garten in die Tierarztpraxis gebracht, dürfen Tierärzte diesen bisher nur mit einer Bewilligung behandeln.
Die aktuelle Revision der Jagdverordnung soll den Tierärzten erlauben, pflegebedürftige Wildtiere einer ersten Behandlung zu unterziehen, ohne dafür eine Bewilligung einholen zu müssen. Nicht zufriedenstellend ist aus Sicht der Tierärzteschaft jedoch, dass nicht geregelt ist, wer die Kosten dafür übernimmt. Diese gehen fast ausschliesslich zu Lasten der Tierärzte, da in den meisten Kantonen keine gesetzliche Grundlage für eine Kostenverrechnung besteht.