/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Tierärzte wollen Wildtieren helfen

Die aktuelle Revision der Jagdverordnung sieht vor, dass Tierärztinnen und Tierärzte künftig ohne Bewilligung erste Hilfe für ein verletztes Wildtier leisten dürfen. 

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) ist laut einer Mitteilung erfreut, weil damit eine langjährige Forderung der Tierärzteschaft umgesetzt wird. Wird ein verletzter Vogel oder Igel aus dem Garten in die Tierarztpraxis gebracht, dürfen Tierärzte diesen bisher nur mit einer Bewilligung behandeln.

Die aktuelle Revision der Jagdverordnung soll den Tierärzten erlauben, pflegebedürftige Wildtiere einer ersten Behandlung zu unterziehen, ohne dafür eine Bewilligung einholen zu müssen. Nicht zufriedenstellend ist aus Sicht der Tierärzteschaft jedoch, dass nicht geregelt ist, wer die Kosten  dafür übernimmt. Diese gehen fast ausschliesslich zu Lasten der Tierärzte, da in den meisten Kantonen keine gesetzliche Grundlage für eine Kostenverrechnung besteht. 

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      29.32%
    • Nein:
      62.3%
    • Weiss noch nicht:
      8.38%

    Teilnehmer insgesamt: 382

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?