Das BLV richtete im Umkreis von drei Kilometern entlang des Bodenseeufers ein Beobachtungsgebiet ein, wie der Bund am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. 'In dieser Zone gelten für Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen, die darauf abzielen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Geflügelhaltungen zu schützen.'
Das Hauptziel bestehe darin, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Die entsprechende Verordnung trete am 14. Dezember in Kraft und gelte bis zum 31. März 2025.
Am Montag war in Triboltingen TG bei einer krank aufgefundenen Mittelmeermöwe die «hochpathogene Form der Aviären Influenza H5N1» nachgewiesen worden, teilte der Kanton Thurgau am Mittwoch mit. Es handelte sich nach einem Fall bei einem toten Schwan im Kanton Uri um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz.